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Demonstrationen zum AfD-Parteitag in Köln: Auch "Köln gegen Rechts" darf auf den Heu­markt

19.04.2017

Kundgebung (Symbol)

© wellphoto - Fotolia.com

Zwei Aktionsbündnisse wollen auf dem Kölner Heumarkt während des AfD-Parteitages am Samstag demonstrieren, doch die Polizei ließ nur eine Demonstration dort zu. Das örtliche VG sah in dieser Verfügung eine rechtswidrige Benachteiligung.

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Die zwei Aktionsbündnisse, welche am kommenden Samstag anlässlich des Bundesparteitags der Alternative für Deutschland (AfD) in Köln demonstrieren wollen, dürfen ihre Kundgebungen beide wie gewünscht auf dem Heumarkt abhalten. Dies entschied am Mittwoch das Verwaltungsgericht (VG) Köln im Eilrechtsschutzverfahren und hob damit eine Verfügung des Polizeipräsidiums auf (Beschl. v. 19.04.2017, Az. 20 L 1634/17).

Es war ein Streit darüber entbrannt, welches Bündnis wo und zu welcher Zeit gegen die AfD demonstrieren darf. "Köln gegen Rechts" und "Köln stellt sich quer" wollen beide auf dem Heumarkt nahe dem Maritim-Hotel, in welchem der Parteitag stattfinden soll, demonstrieren lassen.

Zahlreiche Teilnehmer aus Politik, Kirche, Gewerkschaften und Gesellschaft möchten an diesem Tag ihren Widerspruch gegen die Ziele der AfD kund tun, was dazu führte, dass die voraussichtlichen Teilnehmerzahlen schnell in die Zehntausende gingen. Doch auf dem Heumarkt sei nur begrenzt Platz, befand die Kölner Polizei und verfügte, dass lediglich "Köln stellt sich quer" mit wenigstens einem Teil seiner angekündigten 30.000 Teilnehmern dort demonstrieren dürfe.

Sicherheitsbedenken der Polizei

Zuvor waren Kooperationsgespräche der Polizei mit Vertretern beider Bündnisse zur gemeinsamen Nutzung des Heumarktes ergebnislos verlaufen, eine ursprüngliche Einigung konnte nicht aufrecht erhalten werden.

"Köln gegen Rechts" durfte sich nach der polizeilichen Verfügung überhaupt nicht auf dem Heumarkt einfinden, auch nicht, wenn ein zeitlicher Abstand zur Demonstration von "Köln stellt sich quer" eingehalten würde. Zwei solch große Demonstrationen kurz nacheinander könnten gegenläufige Personenströme erzeugen, die angesichts der Teilnehmerzahlen Risiken bergen, begründete die Polizei ihre Sicherheitsbedenken. Aufzüge dieser Größe benötigten für einen störungsfreien Verlauf eine Durchlaufzeit von bis zu 80 Minuten.

Aus diesem Grund verwies man "Köln gegen Rechts" auf die Flächen auf den Straßen Am Malzbüchel/An der Malzmühle. Hiergegen wehrten sich die Vertreter mit einem Eilrechtsschutzantrag vor dem VG Köln. Dieses stimmte ihnen zu und hob die Verfügung auf.

VG: Benachteiligung durch polizeiliche Auflage

Die Auflage der Polizei stelle eine erhebliche Benachteiligung des Bündnisses "Köln gegen Rechts" dar und sei daher rechtswidrig, begründete das Gericht seine Entscheidung. Während sich auf dem Heumarkt in Hör- und Sichtweite des Maritim-Hotels ca. 10.000 Personen versammeln könnten, sei auf der vorgeschlagenen Alternativfläche nur Platz für rund 1.500 Personen.

Es sei ferner nicht erkennbar, warum eine zeitlich gestaffelte Nutzung des Heumarkts, wie sie zunächst geplant war, zu nicht beherrschbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führe. Schließlich handele es sich um in ihrer Zielrichtung gleichartige Veranstaltungen.

Gegen den Beschluss ist nun noch eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

mam/LTO-Redaktion

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Demonstrationen zum AfD-Parteitag in Köln: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22685 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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