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VG Köln zu Gesprächen zwischen Maaßen und der AfD: Tran­s­pa­renz ja, aber nicht so

04.12.2018

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss einem Journalisten Auskunft über Treffen seines ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Funktionären geben. Solche Gespräche seien keine operativen Vorgänge, so das VG Köln.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat dem Antrag eines Journalisten des Tagesspiegels entsprochen und die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, diesem Auskünfte über Treffen des früheren Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen mit Funktionsträgern der AfD zu erteilen (Beschl. v. 04.12.2018, Az. 6 L 1932/18).

Der Journalist wollte mehr über die Treffen Maaßens mit Politikern der AfD erfahren, erhielt aber nur eine allgemeine Antwort. Auf eine erneute Auskunftsbitte reagierte das BfV nicht. Maaßen hatte sich mit AfD-Politikern getroffen und ihnen Informationen aus dem Verfassungsschutzbericht 2017 bereits Wochen vor der eigentlichen Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Das VG gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nun statt. Die fraglichen Gespräche stellten keine operativen Vorgänge des BfV dar. Außerhalb dieser seien Auskünfte in der Regel zu erteilen, so das VG in einer Mitteilung. 

BfV: Vertraulichkeit stärkt Transparenz

Die Bundesrepublik hatte als Antragsgegnerin unter anderem geltend gemacht, dass den Gesprächspartnern Vertraulichkeit zugesichert worden sei. An der Wahrung der Vertraulichkeit bestünde ein öffentliches Interesse: Ein unbefangener Austausch biete den Angehörigen des parlamentarischen Raums Einblick in die Tätigkeit des BfV und diene letztlich dazu, das Vertrauen in das BfV zu stärken und einen Beitrag zur Transparenz seiner Tätigkeit zu leisten.

Das VG hielt von alledem nicht viel. Der Gesetzgeber habe vorgegeben, dass Gespräche mit Abgeordneten über geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten innerhalb des parlamentarischen Kontrollgremiums stattzufinden hätten. Außerhalb dieses Gremiums dürften BfV-Mitarbeiter mit Dritten nur über Informationen sprechen, die nicht geheimhaltungsbedürftig sind. Der Verweis darauf, Gespräche der fraglichen Art dienten der Aufgabenerfüllung des BfV, indem sie das Vertrauen in das BfV stärkten, greife nicht durch.

Auch die Freiheit des Mandats stehe dem geltend gemachten Informationsanspruch nicht entgegen, so das VG weiter. Die Freiheit des Mandats bedeute nicht, dass sich Abgeordnete einer öffentlichen Diskussion über Gespräche mit Behördenvertretern entziehen könnten. Eine solche Rechenschaftspflicht sei vielmehr Ausdruck des Mandats in der repräsentativen Demokratie.

acr/LTO-Redaktion

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VG Köln zu Gesprächen zwischen Maaßen und der AfD: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32529 (abgerufen am: 14.11.2025 )

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