Die Genehmigung für die Porto-Erhöhung der Deutschen Post ist voraussichtlich rechtswidrig, so das VG Köln im Eilverfahren. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung aber nur für einen Logistik-Verband, wie das Gericht betonte.
Die Genehmigung eines höheren Portos der Deutsche Post AG für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (national) ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln im Eilverfahren festgestellt und die aufschiebende Wirkung einer hiergegen gerichteten Klage angeordnet (Beschl. v. 04.01.2021, Az. 21 L 2082/20). Das VG betonte in einer Mitteilung, dass die Entscheidung allerdings nur für den Antragsteller, einen bundesweit tätigen Logistik-Verband, unmittelbare Folgen habe.
Der Verband hatte gegen die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur für die Deutsche Post vom 12. Dezember 2019 geklagt. Elf Monate später, im November 2020 stellte der Verband außerdem einen Eilantrag. Die Genehmigung eines höheren Briefportos sei rechtswidrig, so der Verband.
Dem folgte das VG nun und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage im Verhältnis zum Verband an. Die Bundesnetzagentur sei von einem nicht zutreffenden Maßstab für die genehmigungsfähigen Kosten der Deutsche Post ausgegangen. Diese Kosten seien unter anderem aber eine wesentliche Grundlage für die genehmigten Porto-Entgelte.
Folge der Entscheidung ist laut Gericht, dass der Verband vorläufig, bis zum Ergehen einer wirksamen Entgeltgenehmigung, nichts für die Beförderung von Briefen durch die Deutsche Post zahlen muss. Dies gelte allerdings nur für den Verband. "Da seit dem Bekanntwerden der hier angegriffenen Entgeltgenehmigung im Dezember 2019 nunmehr über ein Jahr vergangen ist, dürften weitere Klagen bzw. Eilanträge gegen die Genehmigung nicht mehr zulässig sein", hieß es in der Gerichtsmitteilung.
acr/LTO-Redaktion
VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43898 (abgerufen am: 10.09.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag