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VG Köln zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit: Keine Waffen für Teil­haber der Com­pact-Magazin GmbH

09.08.2024

Waffen

Gesellschafter der verbotenen Compact-Magazin GmbH verfügen nicht über die nötige waffenrechtliche Zuverlässigkeit, bestätigte das VG Köln. Foto: picture alliance/KEYSTONE | ADRIEN PERRITAZ

Die Kreispolizeibehörde hat die waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Gesellschaftes der Compact-Magazin GmbH wegen Unzuverlässigkeit widerrufen. Sein dagegen gerichteter Eilantrag beim VG Köln ist nun erfolglos geblieben.

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Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines früheren Teilhabers der Compact-Magazin GmbH ist voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit am Freitag bekannt gegebenem Beschluss entschieden und damit den Eilantrag des bisherigen Erlaubnisinhabers abgelehnt (Beschl. v. 09.08.2024, Az. 20 L 1131/24).

Der Antragsteller schloss im Jahr 2015 einen Vertrag mit der Compact-Magazin GmbH, wonach er als stiller Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2023 mit einer Einlage von 5.000 Euro an dem Magazin beteiligt war. Nach seinen Angaben betrug sein Anteil 0,74 Prozent. Die Compact-Magazin GmbH wird seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die zuständige Kreispolizeibehörde widerrief nunmehr mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Mannes.

Seinen dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das VG am Freitag ab. Die Begründung: Der Antragsteller sei voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne des § 5 Waffengesetz. Er sei im maßgeblichen Zeitraum der vergangenen fünf Jahre Mitglied in einer Vereinigung gewesen, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt habe. Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages sei vergleichbar mit dem Aufnahmeantrag eines Vereinsmitglieds. Zudem genüge die bloße passive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Einer darüber hinausgehenden individuellen verfassungsfeindlichen Betätigung bedürfe es nicht.

Das Compact-Magazin war Mitte Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten worden. Das Verbot ist nicht unumstritten, LTO berichtete ausführlich.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

PM/kj/LTO-Redaktion

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VG Köln zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55185 (abgerufen am: 17.05.2025 )

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