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Äußerungen über den "Flügel": Höcke schei­tert mit Eil­an­trag gegen Ver­fas­sungs­schutz

24.10.2019

Björn Höcke bei einer Kundgebung

Bild: PantheraLeo1359531, Wikimedia Commons

Ein Eilantrag des AfD-Politikers Björn Höcke gegen eine Äußerung des BfV ist laut VG Köln unzulässig. Der Satz "Der Flügel wird immer extremistischer" sei angesichts dessen, was Flügel-Vertreter so von sich geben, zudem gerechtfertigt.

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Der AfD-Politiker Björn Höcke hat vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln lehnte am Donnerstag seinen Eilantrag ab, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Äußerung "Der Flügel wird immer extremistischer" untersagen zu lassen (Beschl. v. 24.10.2019, Az 13 L 2217/19).

BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte den Satz in einem Interview mit dem Spiegel geäußert. Dabei antwortete er zunächst auf die Frage, ob Höcke für ihn ein Rechtsextremist sei: "Ich bitte um Verständnis, dass ich mich kurz vor einer Landtagswahl aus rechtlichen Erwägungen nicht zu einem Spitzenkandidaten äußern kann."

Angesprochen auf einen anderen Vertreter des Flügels, Andreas Kalbitz, erklärte Haldenwang dann: "Für mich ist nicht erkennbar, dass er sich von seiner Vergangenheit distanziert hat. Er ist wie Höcke ein führender Kopf des Flügels innerhalb der AfD, den wir vor mehreren Monaten als Verdachtsfall eingestuft haben. Wir sehen nichts, was uns von dieser Einschätzung abbringen würde, im Gegenteil: Der 'Flügel' wird immer extremistischer."

Wie das VG mitteilte, hatte Höcke deshalb auf Unterlassung geklagt. Der AfD-Spitzenkandidat habe dies damit begründet, dass der Satz seine Chancen bei der Landtagswahl in Thüringen am kommenden Sonntag beeinträchtige.

Das Gericht begründete seine ablehnende Entscheidung zum einen damit, dass der Antrag unzulässig sei, da sich der Satz von Haldenwang auf den Flügel und nicht auf Höcke persönlich beziehe. Haldenwang habe ausdrücklich geäußert, sich vor der Landtagswahl nicht zur Person Höckes äußern zu wollen. Zum anderen sei der Antrag unbegründet, denn das BfV dürfe über den Flügel, der seit Januar 2019 als Verdachtsfall eingestuft ist, in der Öffentlichkeit berichten. Die von der Behörde vorgelegten Auszüge aus Reden von Vertretern des Flügels würden die Äußerungen zudem auch rechtfertigen, so das VG in einer Mitteilung.

acr/LTO-Redaktion

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Äußerungen über den "Flügel": . In: Legal Tribune Online, 24.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38377 (abgerufen am: 17.06.2025 )

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