VG Köln zur Stickstoffdioxidbelastung: Diesel-Fahr­ver­bote auch in Köln und Bonn

08.11.2018

Seit Jahren schon reißen Köln und Bonn EU-Grenzwerte zur Luftverschmutzung. Das muss ein Ende haben, entschied das VG Köln. Damit verbucht die klagende Deutsche Umwelthilfe einen weiteren Erfolg.

Die Städte Köln und Bonn müssen wegen zu hoher Luftverschmutzung Fahrverbote für ältere Dieselautos erlassen. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht (VG) am Donnerstag nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) (Urt. v. 08.11.2018, Az. 13 K 6682/15 und 13 K 6684/15). Ab April 2019 sollen zunächst Diesel-Fahrzeuge der Abgasklasse Euro-4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und andere Stadtteile in der aktuellen grünen Umweltzone fahren dürfen. Ab September 2019 soll die Einschränkung in der Domstadt dann auch für Euro-5-Diesel gelten. In Bonn soll das Verbot nur für zwei Straßenabschnitte gelten, zudem muss die städtische Busflotte mit effektiveren Filtern nachgerüstet werden. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden.

Köln hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten - statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm. In Bonn lag der Wert bei bis zu 47 Mikrogramm.

Bei der Verhandlung am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Michael Huschens früh klar, dass er den Grad der Luftverschmutzung für inakzeptabel hält. Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte und würden seither gerissen – "das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen", sagte er. Und je länger es im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden. Dabei verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte. Das Land NRW muss nun die Luftreinhaltepläne von Köln und Bonn um das Fahrverbot ergänzen.

Land kündigt Rechtsmittel an

Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die DUH, die auf Einhaltung der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte pocht und hierfür Fahrverbote für das einzige wirksame Mittel hält. Mehrere Gerichte folgten dem Anliegen der Umweltschützer und ordneten Fahrverbote in Städten wie Hamburg, Berlin oder Frankfurt an. 

Das Land Nordrhein-Westfalen will gegen Fahrverbote in Köln und Bonn Rechtsmittel einlegen. Man werde in Berufung gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts gehen, sagte die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken am Donnerstag in der Domstadt. Ihre Behörde vertritt das Land in der juristischen Auseinandersetzung mit der DUH. Die Einschränkung für ältere Autos soll in Stufen im April und September 2019 kommen. Da Nordrhein-Westfalen in dem Verfahren Berufung einlegt, landet der Streit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

Die Behördenchefin Walsken bemängelte, dass das Gericht die Verhältnismäßigkeit einer so weitgehenden Maßnahme nicht ausreichend bedacht habe. Für Handwerker, aber auch Privatleute hätten Fahrverbote gravierende Folgen, sagte sie.*

dpa/acr/LTO-Redaktion

*ergänzt um die Ausführungen zum Rechtsmittel am 08.11.2018 um 16.33h

Zitiervorschlag

VG Köln zur Stickstoffdioxidbelastung: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31961 (abgerufen am: 11.10.2024 )

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