Das VG Koblenz hat die fristlose Entlassung eines Soldaten wegen eines nicht bezahlten Mittagessens im Wert von 2,70 Euro aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts sei die Entlassung weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt.
Die Bundeswehr warf dem Mann vor, eine Mahlzeit in der Truppenküche der Klotzbergkaserne in Idar-Oberstein nicht bezahlt zu haben. Sie argumentierte, der Kläger habe damit das Vertrauen des Dienstherrn missbraucht. Zudem bestehe Nachahmungsgefahr. Der Kläger legte zunächst erfolglos Beschwerde ein und klagte nun vor dem Verwaltungsgericht (VG). Er bestreitet das Dienstvergehen.
Nach Ansicht des VG fehlt es für die Gefahr der Nachahmung an konkreten Anhaltspunkten. Auch eine Wiederholungsgefahr sei nicht gegeben, da der Kläger - ein Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten - sich zuvor tadellos verhalten habe. Zudem habe er das Essen zumindest nachträglich bezahlt (Urt. v. 28.9.2010, Az. 2 K 339/10.KO).
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VG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1651 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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