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Grundeigentümer muss Jagd trotz EGMR-Urteil dulden: Neu­re­ge­lung tritt bald in Kraft

02.05.2013

Jäger

© Bergringfoto - Fotolia.com

Ein Grundeigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass der Jagdbetrieb bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen unterbleibt. Dies gilt nach einem Beschluss des VG Koblenz selbst dann, wenn der Jagdgegner dadurch europarechtswidrig zur Duldung der Jagd auf seinen Grundstücken verpflichtet wird. 

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Die Grundstücke des Eigentümers gehören zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Der Mann ist deshalb kraft Gesetzes Mitglied in einer Jagdgenossenschaft, welche das Jagdrecht auf den Grundstücken der Jagdgenossen selbst oder durch Verpachtung wahrnimmt.

Der Antrag des Mannes, seine Grundstücke zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklären zu lassen, wurde von der Kreisverwaltung abgelehnt. Daraufhin beantragte er beim Verwaltungsgericht (VG) Koblenz, die Jagd auf seinen Grundstücken im Wege einer einstweiligen Anordnung zu unterbinden. Dabei bezog sich der Eigentümer darauf, dass die Duldung der Jagd gegen seine Menschenrechte verstoße. Sein Antrag blieb erfolglos (Beschl. v. 17.04.2013, Az. 6 L 172/13.KO).

Duldungspflicht trotz unverhältnismäßiger Belastung

Zwar verstoße es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen das Europarecht Grundeigentümer in die Jagdgenossenschaften einzubeziehen, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen. Der EGMR hatte entschieden, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung für Jagdgegner sei.

Der Bundestag habe jedoch zur Umsetzung des EGMR-Urteils schon im Februar 2013 ein Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen, dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt unmittelbar bevorstehe. Damit habe Deutschland bereits alles getan, um eine europarechtskonforme staatliche Rechtslage herzustellen.

Da das Gesetz sechs Monate nach seiner Verkündung in Kraft trete, sei es dem Antragsteller zuzumuten, bis dahin abzuwarten und sein Begehren sodann auf gesetzlich geregelter Grundlage in einem Verwaltungsverfahren zu verfolgen. Die bis dahin dauernde Übergangsphase müsse er hinnehmen.

age/LTO-Redaktion

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Grundeigentümer muss Jagd trotz EGMR-Urteil dulden: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8652 (abgerufen am: 16.03.2026 )

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