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VG Koblenz zu Bauprojekt an der Loreley: 300.000 Euro Ver­trags­strafe wegen feh­lenden Bau­an­trags

09.01.2024

Die Loreley

In dieser Kulisse voller Rheinromantik hätte ein Hotel entstehen sollen. Foto: Alice_D - stock.adobe.com

Nachdem der Planungsverband Loreley einen Bebauungsplan aufgestellt hatte, sollten Investoren für dieses Gebiet Bauanträge stellen. Weil sie das aber nicht taten, wurde es für sie nun sehr teuer.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat zwei Investoren zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 300.000 Euro nebst Zinsen verpflichtet, weil sie entgegen einer vertraglichen Vereinbarung keinen Bauantrag für ein Projekt an der Loreley gestellt hatten (Urt. 06.12.2023, Az. 4 K 388/23.KO).

Mit dem "Planungsverband Loreley" hatten die beiden Investoren bereits 2016 einen städtebaulichen Vertrag geschlossen. Darin verpflichteten sie sich, innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten eines vom Planungsverband aufzustellenden Bebauungsplans einen vollständigen Bauantrag zur Errichtung eines Hotelbaus auf dem Loreley-Plateau zu stellen. Für den Fall, dass dies unterbleibt, wurde eine monatliche Vertragsstrafe in Höhe 15.000 Euro vereinbart, die zugleich höchstens bei 300.000 Euro liegen würde.

Aus Sicht der Investoren gab es beim Zustandekommen des Vertrages einen Formfehler. Außerdem habe der Planungsverband Gestaltungsvorgaben nicht hinreichend konkret vorgegeben und es gebe einen potenziellen Lärmkonflikt mit einer bestehenden Freilichtbühne nahe dem geplanten Hotelbau.

Gleichwohl verlangte der Planungsverband zunächst außergerichtlich und nunmehr vor dem VG Koblenz die Zahlung der Vertragsstrafe. Vor dem VG Koblenz hatte die entsprechende Klage auch Erfolg: Die Kammer sah weder den aufgeworfenen Formfehler als gegeben an, außerdem entspreche der Vertrag den an einen städtebaulichen Vertrag zu stellenden gesetzlichen Anforderungen. Eine Lösung des etwaigen Lärmkonfliktes wäre aus Sicht der Kammer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens herbeizuführen gewesen, hieraus folge insbesondere keine Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

jb/LTO-Redaktion

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VG Koblenz zu Bauprojekt an der Loreley: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53586 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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