Druckversion
Mittwoch, 17.12.2025, 13:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-karlsruhe-vg-berlin-potentialtest-probeunterricht-grundschulempfehlung
Fenster schließen
Artikel drucken
56983

Eilanträge vor zwei Verwaltungsgerichten erfolglos: Poten­zial­tests und Pro­be­un­ter­richt an Gym­na­sien dürfen statt­finden

11.04.2025

Schüler im Unterricht sind motiviert und erfreut, während sie sich auf anstehende Potenzialtests und Probeunterrichten vorbereiten.

Schulbildung bestimmt das Leben. Deswegen möchten viele Eltern, dass ihre Kinder ein Gymnasium besuchen. Der Weg dorthin kann aber ganz schön schwierig sein. Foto: picture alliance / imageBROKER | Unai Huizi

Schulplatzklagen nehmen zu: Immer mehr Eltern klagen gegen Auswahlverfahren, wenn ihre Kinder nicht an der gewünschten Schule, meist einem Gymnasium, aufgenommen werden. Nun haben zwei Verwaltungsgerichte entschieden.

Anzeige

Die Gymnasialausbildung ist schwer, aber erst einmal in ein Gymnasium aufgenommen zu werden, kann noch schwieriger sein, wie zwei Schulplatzklagenfälle aus Baden-Württemberg zeigen.

Im Baden-Württemberger Fall ist die Lage so: Bis Februar 2025 konnten Erziehungsberechtigte dort über den schulischen Werdegang ihrer Zöglinge entscheiden. Insbesondere war die Grundschulempfehlung unverbindlich. Das hat der Landesgesetzgeber aber für das noch laufende Schuljahr 2024/2025 geändert. 

Wenn Grundschüler nun aufs allgemeinbildende Gymnasium wollen, brauchen sie eine entsprechende Empfehlung durch die Grundschule oder ein positives Ergebnis in einer Kompetenzmessung. Das bestimmt § 88 Abs. 3 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchulG). Bei der Kompetenzmessung “Kompass 4” werden die Leistungen in Mathe, Deutsch und überfachliche Kompetenzen in der 4. Klasse getestet, um den Übergang auf die weiterführende Schule einzustufen. Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann an einem Potentialtest des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg teilnehmen. Das Verfahren des Potentialrests wird nach § 88 Abs. 5 S. 1 SchulG durch das Kultusministerium per Rechtsverordnung festgelegt (Aufnahmeverordnung). 

Wer eine lediglich genehmigte private Grundschule besucht, hat nur die Möglichkeit per Potentialtest ins Gymnasium zu kommen.

Einstufung durch Potenzialtest gilt 

Das passte einigen Schülern aber nicht. Sie hatten als Grundschüler einer genehmigten privaten Grundschule am Potentialtest im Februar 2025 teilgenommen – dabei die Gymnasialeinstufung aber nicht erreicht. Hiergegen zogen sie vor Gericht.

Die Grundschüler kombinierten im Eilverfahren zwei Anträge: zum einen sollte für sie noch die alte Rechtslage gelten. Außerdem begehrten sie die einstweilige Gestattung am Gymnasialunterricht teilnehmen zu dürfen. 

Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe erteilte im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nun aber beiden Begehren eine Absage und erließ am 03. April 2025 gleich sieben Beschlüsse. Ein Beschluss (Az. 3 K 1604/25) liegt LTO vor. 

Schüler müssen die Entscheidung des Gymnasiums abwarten

Das VG lehnte beide Anträge schon wegen Unzulässigkeit ab. Für eine Beurteilung nach alter Rechtslage hätten die Antragsteller bereits die falsche Antragsart gewählt. Die Frage danach, ob die Aufnahmeverordnung anwendbar sei, müsse vorrangig durch ein Normenkontrollverfahren im Wege des Eilrechtschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO VwGO geklärt werden. 

Außerdem fehle bei beiden Anträge das besondere Rechtschutzbedürfnis, da bei einer Ablehnung der Anträge keine irreversiblen Nachteile entstünden. Den Schülern sei zumutbar, auf die Entscheidung des Gymnasiums zu warten und dann ggf. dagegen vorzugehen. 

Weiter führte das Gericht aus, dass beide Anträge auch unbegründet seien. Die Aufnahmeverordnung finde auch im laufenden Schuljahr Anwendung, so die Kammer. Der Antrag auf Aufnahme zum Gymnasialunterricht könne nicht, wie gefordert, durch das Land als Antragsgegnerin gestattet werden, sondern nur durch das anerkannte Gymnasium.

Gericht zweifelt an Rechtsgrundlage 

Dabei beließ die Kammer es aber nicht, sondern führte abschließend aus, dass zumindest erhebliche Zweifel an der Rechtsgrundlage und damit der Rechtsmäßigkeit des Potentialtests bestehen. 

Das VG erklärte, es habe Bedenken, ob die Regelungen zum Potentialtest dem Vorbehalt des Gesetzes aus Art. 20 Abs. 3 GG genügen. Danach bedarf jeder Eingriff in Rechte einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Ein intensiver Eingriff fordert eine detaillierte Regelung. Insbesondere dürfen wesentliche Entscheidungen im Schulwesen nicht auf die Schulverwaltung abgewälzt werden, sondern müssen durch den Gesetzgeber selbst geregelt werden. 

Die Mindestanforderungen für den Potentialtest ergäben sich aber, so das Gericht, weder aus dem Schulgesetz, noch aus der aktuellen Aufnahmeverordnung. Darüber entscheide das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg

Auch in Berlin: Probeunterricht rechtmäßig

Doch nicht nur in Baden-Württemberg, auch in Berlin gibt es Streit im Schulrecht. Für das Schuljahr 2025/2026 gilt dort eine neue Rechtslage (§§ 56, 129 Abs. 14 SchulG), wonach Grundschulkinder mit einem Notendurchschnitt über 2,2 nur dann ab der 7. Klasse ein Gymnasium besuchen dürfen, wenn ihre Eignung hierfür nachgewiesen wird. Dafür müssen sie an einem Probeunterricht teilnehmen und die hierfür festgesetzten Bewertungskriterien mit mindestens 75 Prozent bestehen.

Den Probeunterricht hielten einige Schüler für rechtswidrig und wehrten sich vor Gericht. Ihre Eilanträge blieben jedoch ebenfalls erfolglos.

Das VG Berlin entschied in mehreren Beschlüssen am 9. April 2025 (Az. VG 3 L 77/25 liegt LTO vor), dass der Probeunterricht rechtmäßig ist. Auch wenn durch die Neuregelung Schüler betroffen seien, die bereits die 5. Klasse besuchen, überwögen die Interessen des Gesetzgebers, so das Gericht. Es müsse eine schnelle und gerechte Aufnahmeregelung für Gymnasien geschaffen werden. Der Probeunterricht ermögliche eine faire und frühzeitige Beurteilung der Eignung und berücksichtige die begrenzten Kapazitäten der Gymnasien sowie die Bedürfnisse der Schüler. Die Prüfungsaufgaben und die Bewertung seien klar und einheitlich geregelt.

"Kein Assessmentcenter für 12-jährige"

Allerdings: Alle genannten Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Badem-Württemberg, bzw. dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich. 

Gegen den Berliner Probeunterricht gibt es großen Widerstand. Die Berliner Schulrechtsanwältin Lea Comans kritisierte diesen seinerzeit im LTO-Interview. "Ein Assessmentcenter für 12-jährige geht gar nicht”.

tw/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Eilanträge vor zwei Verwaltungsgerichten erfolglos: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56983 (abgerufen am: 17.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Prüfungsrecht
    • Schulen
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
    • Verwaltungsgericht Karlsruhe
    • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
    • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Plakat zum Schulstreik 04.12.2025
Schulen

Proteste gegen den Wehrdienst:

Dürfen Schüler streiken?

Am Freitag stimmt der Bundestag über die Neuregelung des Wehrdienstes ab. Für denselben Tage haben junge Menschen zu einem bundesweiten Aktionstag und Demonstrationen aufgerufen. Doch Schulstreik kollidiert mit dem Bildungsauftrag.

Artikel lesen
Eine Schülerin erhält eine Prüfungsarbeit zurück. 17.11.2025
Religion

VG Düsseldorf zu konfessionsloser Schülerin:

Kein belie­biger Wechsel zwi­schen Phi­lo­so­phie und Reli­gion

Eine Schülerin kann nicht beliebig zwischen den Fächern Religion und Philosophie und dann noch zwischen evangelisch und katholisch hin- und herwechseln. Zumal es hier augenscheinlich mehr um Lehrer- als um Fachwechsel ging.

Artikel lesen
Frau am Schreibtisch reibt sich die Augen vom vielen Lernen 25.10.2025
Staatsexamen

16.512 Noten ausgewertet:

Die Exa­mens­klau­suren ver­langen viel – zu viel?

Von 25 Prüflingen nur ein Top-Kandidat: Jörn Griebel und Roland Schimmel haben die NRW-Examensnoten eines ganzen Jahres analysiert. Sie sind sich sicher: Was wir uns mit diesem staatlichen Prüfungswesen leisten, ist wirklich abenteuerlich.

Artikel lesen
Schülerinnen einer melden sich in einem Klassenraum 20.10.2025
Schulen

VGH zur Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg:

Nicht jedes Kind kann aufs Gym­na­sium gehen

Seit 2025 entscheiden in Baden-Württemberg nicht mehr nur die Eltern, sondern auch die (wieder verbindliche) Grundschulempfehlung oder alternative Tests über den Gymnasialzugang. Drei VGH-Entscheidungen zeigen: Gut gemeint, aber wackelig.

Artikel lesen
Vier junge Menschen arbeiten an Laptops rund um einen Tisch 10.10.2025
Jurastudium

Debatte über "Juristisches Prüfen 2030":

Ein Chatbot für die Exa­mens­vor­be­rei­tung?

Die Diskussion um Jura-Prüfungen und KI ist angelaufen. Referendar Ole Neitzel meint, dass sich die klassischen Prüfungsformate aber nur bedingt in eine Gegenwart pressen lassen, für die sie nicht gemacht sind. Er hat andere Ideen.

Artikel lesen
Komponist Axel Christian Schullz bei einem Konzert 03.10.2025
Menschenrechte

Komponist vertont Menschen- und Grundrechte:

"Den kür­zesten Artikel singen wir auf Zulu"

Ein Komponist aus Duisburg vertont die Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Noten und Texte stellt er kostenlos bereit. Nur wer die Rechte kennt, könne sich für sie einsetzen, sagt Axel Christian Schullz im Interview.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (w/m/d) im Fach­be­reich 1.1 „Per­so­nal und...

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW , Reck­ling­hau­sen

Logo von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Ju­ris­tin/Ju­rist für die par­la­men­ta­ri­sche Be­ra­tung

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag , Dres­den

Logo von Bundesamt für Justiz
Lei­te­rin bzw. Lei­ter (m/w/d) für die Ab­tei­lung VIII (Ver­brau­cher­schutz;...

Bundesamt für Justiz , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

17.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im privaten Baurecht und Bauprozessrecht (5 Zeitstunden)

17.12.2025

Aktuelles Wohn- und Gewerberaummietrecht 2025 komplett - Jahresrückblick BGH und Instanzgerichte

17.12.2025

Logo von Fieldfisher
Arbitration 101 – Schiedsverfahren verstehen, gestalten und strategisch nutzen

17.12.2025

GmbH-Steuer-Highlights 2025/2026

18.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH