VG Karlsruhe zu "Widerstand Karlsruhe": Ex-Pegida darf nicht vor Bahnhof demonstrieren

28.07.2015

Die rechtsgerichtete Vereinigung "Widerstand Karlsruhe", ehemals Pegida, darf am Dienstagabend nicht direkt am Karlsruher Hauptbahnhof demonstrieren, sondern muss sich weiter entfernt versammeln. Grund ist ein drohender Verkehrskollaps.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes (VG) Karlsruhe bestätigte damit eine Entscheidung der Stadt Karlsruhe. Diese hatte zuvor einen entsprechenden Antrag von "Widerstand Karlsruhe" abgelehnt.  Die für Dienstagabend geplante Demonstration unter dem Motto "Gewaltfrei auf die Straße für eine streng geregelte und begrenzte Einwanderung" sollte vor dem Haupteingang des Bahnhofes stattfinden.

Zur Begründung ihrer Entscheidung hatte die Stadt auf Erfahrungen bei 13 vorangegangenen Versammlungen mit Teilnehmern mit rechtsgerichteter Orientierung verweisen. Es sei davon auszugehen, dass auch dieses Mal Gegendemonstrationen des linken Spektrums mobilisiert würden.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass eine konsequente Separierung der gegnerischen Versammlungslager geboten sei. Die vom Antragsteller gewünschte Aufstellungsörtlichkeit in der Bahnhofstraße unmittelbar am Bahnhofvorplatz hätte - bei Einhaltung der notwendigen Sperrzone - zur Folge, dass der Hauptverkehrsknotenpunkt des ÖPNV zu einer Hauptverkehrszeit zum Erliegen gebracht würde.

Dieser Argumentation schloss sich das Gericht an. Das Interesse an einem störungsfreien Bahnverkehr überwiege ausnahmsweise das Interesse des Antragstellers an der Durchführung der Versammlung an diesem Ort. Um die Öffentlichkeitswirksamkeit seiner Versammlung müsse der Antragsteller dennoch nicht fürchten, so das VG. Die Versammlungen des Antragsstellers hätten in Karlsruhe und Umgebung einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt. Über sie werde regelmäßig in den Medien berichtet (Beschl. v. 28.07.2015, Az. 3 K 3684/15).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Karlsruhe zu "Widerstand Karlsruhe": . In: Legal Tribune Online, 28.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16412 (abgerufen am: 11.12.2024 )

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