Zwar muss die Stadt Weinheim der AfD das Rolf-Engelbrecht-Haus für eine Parteiveranstaltung, auf der auch Frauke Petry auftreten sollte, überlassen. Doch wie am Mittwoch bekannt wurde, verzichtet die Partei auf die Veranstaltung.
Die Alternative für Deutschland (AfD) verzichtet auf eine Veranstaltung mit Bundeschefin Frauke Petry am Donnerstag in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis). Dabei hätte die AfD nach einer Gerichtsentscheidung in Weinheim tagen dürfen. Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hatte am Dienstag im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass die Stadt die ursprüngliche Vergabeentscheidung nicht zum Nachteil der AfD hätte widerrufen dürfen (Beschl. v. 01.03.2016, Az. 10 K 803/16).
Mit seinem Beschluss hatte das Gericht die Stadt dazu verpflichtet, dem Kreisverband der AfD die Räumlichkeiten für die ursprünglich für Donnerstag geplante Veranstaltung im Rolf-Engelbrecht-Haus in Weinheim zur Verfügung zu stellen. Diese findet nun aber doch nicht statt. Die Partei begründete die Entscheidung auf ihrer Internetseite damit, dass mit Protesten und Ausschreitungen zu rechnen sei. Es werde nun nach einem anderen Ort gesucht, der aber geheim gehalten werden soll.
Die AfD hatte sich im gerichtlichen Verfahren auf einen Ende November zwischen ihr und der Stadt geschlossenen Mietvertrag bzgl. der Überlassung des Veranstaltungsgebäudes berufen. Anfang Dezember hatte der Gemeinderat allerdings mit sofortiger Wirkung eine Änderung der Benutzungsordnung für das Haus beschlossen. Danach sollte das Gebäude nur noch für Parteiveranstaltungen mit ortspolitischem Bezug zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt hatte im gerichtlichen Verfahren ausgeführt, dass die Änderungen auf Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem NPD-Bundesparteitag beruhten, der im November 2015 in Weinheim stattgefunden hatte.
Neue Benutzungsordnung nicht einschlägig
Aufgrund dieser Änderungen hatte die Stadt im Februar den Rücktritt vom Mietvertrag erklärt und die Vergabeentscheidung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen.
Das VG entschied aber am Dienstag, dass dem Kreisverband ein Anspruch auf Überlassung des Hauses zustehe. Dieser folge schon aus dem verfassungsrechtlichen Gebot, politische Parteien gleich zu behandeln, wenn die Stadt Parteien kommunale Einrichtungen grundsätzlich zur Verfügung stelle.
Selbst nach der geänderten Benutzungsordnung stehe der AfD ein solcher Anspruch zu, da die geplante Veranstaltung die nun geforderten Kriterien erfülle. Der ortspolitische Bezug folge bereits daraus, dass nicht die Bundespartei, sondern der Kreisverband als Veranstalter auftrete. Der geplante Auftritt der Parteivorsitzenden Frauke Petry ändere an dieser Ausrichtung nichts. Ohnehin sei eine thematische Eingrenzung auf ausschließlich kommunale Themen praxisfern.
Allerdings dürften der AfD die neueren Einschränkungen des Widmungszwecks schon nicht entgegengehalten werden. Denn die Stadt sei zivilrechtlich nicht zum Vertragsrücktritt berechtigt gewesen, heißt es. Es gelte die Rechtslage zur Zeit des Vertragsschlusses. Zudem müsse der "böse Schein" einer politisch motivierten Einflussnahme von vornherein ausgeschlossen werden.
una/LTO-Redaktion
VG Karlsruhe erlaubt Veranstaltung in Weinheim: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18653 (abgerufen am: 16.10.2024 )
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