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AfD-Klage gegen Hamburger Verfassungsschutz erfolgreich: Ver­fas­sungs­schutz­be­richt in Teilen rechts­widrig

31.05.2024

Alexander Wolf, Fraktionsvorsitzender der AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft

Alexander Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft. Seine Partei hatte gegen den Verfassungsschutzbericht geklagt. Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt.

Wie viele "Flügel"-Anhänger hat die Hamburger AfD? Der Verfassungsschutz hatte da sehr konkrete Vorstellung – zu konkret, so das VG Hamburg. Das Urteil hat aber nur geringe Auswirkungen, der entsprechende Bericht verschwindet ohnehin bald.

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Die AfD ist mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hamburg gegen Angaben des Verfassungsschutzes zu rechtsextremen Verflechtungen des Landesverbandes vorgegangen. Konkret sei es um zwei Tatsachenbehauptungen zur AfD im Hamburger Verfassungsschutzbericht 2020 gegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

In dem Bericht hieß es, dass etwa 40 Personen aus dem Landesverband dem als rechtsextrem eingestuften "Flügel" zuzurechnen seien. Zudem wurde behauptet, dass zwei Angehörige der ebenfalls rechtsextremen Identitären Bewegung als Mitarbeiter der Bürgerschaftsfraktion tätig gewesen seien.

Beide Tatsachenbehauptungen befand das VG in einer Entscheidung am Mittwoch für rechtswidrig, sagte der Sprecher. Damit habe das Gericht nun auch im Hauptsacheverfahren eine bereits Ende 2021 getroffene Eilentscheidung bestätigt. 

Wolf: "Schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz"

AfD-Fraktionsvize Alexander Wolf sprach von einem guten Tag für Demokratie und Rechtsstaat. "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde."

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte schon nach der Eilentscheidung darauf verwiesen, dass nur die konkreten Tatsachenbehauptungen vom Gericht bemängelt wurden, nicht aber die fachliche Tätigkeit des LfV, insbesondere das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für die Beobachtung des "Flügels" und der Identitären Bewegung.

Die AfD hatte im Rahmen der Klage zudem gefordert, dass der Verfassungsschutz eine Pressemitteilung zu dem Urteil veröffentlichen muss. Diesen Antrag lehnte das VG aber ab, wie der Gerichtssprecher sagte. 

Größere Konsequenzen dürfte das Urteil nicht haben. Am kommenden Montag wird der neue Verfassungsschutzbericht vorgestellt. Der hier streitgegenständliche Bericht aus 2020 ist dann nicht mehr abrufbar, da immer nur die letzten drei Berichte öffentlich zugänglich sind.

dpa/cho/LTO-Redaktion

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AfD-Klage gegen Hamburger Verfassungsschutz erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54669 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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