Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 16:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-hamburg-20b1421-richter-besoldung-richterbesoldung-bverfg-beamte
Fenster schließen
Artikel drucken
54517

Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt: VG Ham­burg hält Rich­ter­be­sol­dung für ver­fas­sungs­widrig

08.05.2024

Drei Richter in Roben stehen hinter Trennwänden in einem Gerichtssaal, während über Grundsicherungsfragen verhandelt wird.

Viele Hamburger Richter verdienen laut VG Hamburg zu wenig. Das Gericht hat das Besoldungsgesetz dem BVerfG vorgelegt. Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Die Richterbesoldung in Deutschland ist so niedrig, dass es schon Rügen aus Brüssel gab. Nun hält das VG Hamburg das dortige Besoldungsgesetz für verfassungswidrig und legt die Frage dem BVerfG vor – nicht der erste Fall dieser Art.

Anzeige

In Hamburg verdienen Richterinnen und Richter in bestimmten Besoldungsgruppen so wenig Geld, dass das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg die Besoldung sogar für verfassungswidrig hält. Da das VG die Verfassungswidrigkeit nicht selbst feststellen kann, hat es die fünf Verfahren ausgesetzt und mit am Mittwoch bekanntgegebenen Beschlüssen (Az. 20 B 14/21 u.a.) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die Regelungen mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind.

Konkret geht es um die Beamten- und Richterbesoldung in den Gruppen A 7 bis A 15 sowie R 1. Nach Auffassung der 20. Kammer wird in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 10 in den Jahren 2020 und 2021 der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt. Die Besoldung der Kläger in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sei aus diesem Grund verfassungswidrig. Für die Besoldung in den darüber liegenden Stufen sowie in der Besoldungsgruppe R 1 sei der nicht gewahrte Mindestabstand zur Grundsicherung jedenfalls ein erhebliches Indiz für ihre Verfassungswidrigkeit.

Dadurch werde in die Gehaltsgruppen das Alimentationsprinzip verletzt. Dieses zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG). Es besagt: Der Dienstherr muss Beamte und Richter nach Dienstrang, Verantwortungsgrad und Bedeutung der jeweiligen Tätigkeit für die Allgemeinheit entlohnen. Auch die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards sind zu berücksichtigen. Nur wenn diese Vorgaben eingehalten werden, kann von den Beamten und Richtern lebenslange Staatstreue verlangt und das Streikverbot gerechtfertigt werden.

Deutschland wurde bereits von der EU-Kommission ermahnt

Das VG hatte bereits im September 2020 Verfahren zu der amtsangemessenen Besoldung in Hamburg in den Jahren 2011 bis 2019 dem BVerfG vorgelegt. Insgesamt sind beim Hamburger VG etwa 8.000 vergleichbare Klagen anhängig, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Auch das VG Berlin hatte 2023 entschieden, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in der Hauptstadt 2016 und 2017 verfassungswidrig niedrig bemessen war, und die Verfahren nach Karlsruhe vorgelegt.

Nur das BVerfG kann die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen – hier des Hamburgischen Besoldungsgesetzes – feststellen. Hält ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig, so ist das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen und dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen (sog. Richtervorlage). Die endgültige Entscheidung wird also das BVerfG zu treffen haben. Auch über die älteren Richtervorlagen aus Hamburg und Berlin hat das BVerfG noch nicht entschieden.

Eine zu niedrige Richterbesoldung ist nicht nur ärgerlich für die Betroffenen, sondern auch eine Gefahr für den Rechtsstaat. So sieht es jedenfalls die EU-Kommission, die die Bundesrepublik in den letzten Jahren mehrmals dafür kritisiert hat, dass die Richter zu schlecht bezahlt werden. Deutschland müsse sich mehr anstrengen, um "angemessene Ressourcen" für die Justiz sicherzustellen, so das Votum aus Brüssel. Dazu gehöre auch die Besoldung der Richter.

kj/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54517 (abgerufen am: 05.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Beamtenrecht
    • Beamte
    • Beamtenbesoldung
    • Richter
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Hamburg
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Karin Angerer steht in einem Treppenhaus des Bamberger Oberlandesgerichts 01.09.2026
Personalien

Ernennung durch den Bundespräsidenten:

Karin Angerer tritt Amt als Prä­si­dentin des BGH an

Wechsel an der BGH-Spitze: Dr. Karin Angerer hat das Amt als Präsidentin des Bundesgerichtshofs angetreten. Sie folgt auf Bettina Limperg.

Artikel lesen
Eine Person auf unebenem Terrain fasst sich an den Fuß. 31.08.2026
Dienstrecht

VG Aachen auf Klage eines Bundeswehr-Bediensteten:

Fuß­sch­merzen nach Zwölf-Kilo­meter-Marsch sind kein Dien­st­un­fall

Zwölf Kilometer Marsch, 15 Kilogramm Gepäck und anschließend Schmerzen im Fuß: Die stellen nach dem VG Aachen keinen Dienstunfall dar. Das Gericht sah die Ursache in einer bestehenden Vorschädigung.

Artikel lesen
Stefan Evers (CDU), Finanzsenator der Hauptstadt 28.08.2026
Beamtenbesoldung

Besoldungsreparaturgesetz geplant:

Mehr als eine Mil­li­arde Euro Nach­zah­lung für Ber­liner Beamte

Finanzsenator Evers sieht Berlin vor einer komplexen Aufgabe: Bis März 2027 muss das Besoldungsrecht für Beamte neu geregelt werden, weil eine Entscheidung des Verfassungsgerichts das verlangt. Auch für andere Bundesländer wird es teuer.

Artikel lesen
Patronenmunitionen liegen haufenweise übereinander 27.08.2026
BGH

BGH zum sächsischen "Munitionsskandal":

7.000 Schuss Dienst­muni­tion als "Bezah­lung" fürs Schieß­trai­ning

Dienstmunition statt Geld: So "bezahlte" ein Polizeibeamter einen privaten Schießplatzbesitzer für das Training mit seinen Leuten. Dafür verurteilte ihn ein LG, aber nicht nach dem Waffengesetz. Möglicherweise ein Bewertungsfehler, so der BGH.

Artikel lesen
Volker Dringenberg hebt während einer Abstimmung die Hand. 26.08.2026
Neutralitätsgebot

Richter unterstützen AfD-Verbotsverfahren:

Ein Ver­stoß gegen das Mäß­i­gungs­gebot?

Über 1.000 Juristen haben einen offenen Brief zur Einleitung eines AfD‑Verbotsverfahrens unterschrieben. Die AfD in Sachsen will wissen, ob Richter und Staatsanwälte, die unterzeichnet haben, gegen das Mäßigungsgebot verstoßen.

Artikel lesen
Carsten Günther bei seiner Feier zur Amtseinführung 24.08.2026
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Nach einem Jahr am OVG in NRW:

Gün­ther soll Prä­si­dent des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts werden

Ein Jahr ist Carsten Günther nach der zähen Besetzungsposse Präsident des OVG in NRW, da soll er Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig werden. Damit würde er an seine frühere Wirkungsstätte zurückkehren.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von KIRKLAND & ELLIS
Restructuring Workshop 2026 - Kirkland & Ellis

23.10.2026, München

KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH