"Rabaukenjäger"-Fall: Reh auf Straße geschleift: Mann darf Jagd­schein nach Ent­schul­di­gung behalten

21.01.2016

Nachdem ein Jäger ein totes Reh über die Straße geschleift hat, soll er sich nun öffentlich entschuldigen. Im Gegenzug dafür soll er seinen Jagdschein behalten dürfen, entschied das VG Greifswald.

Ein Jäger, der ein totes Reh über die Straße geschleift hat, darf seinen Jagdschein behalten. Der 74-Jährige muss sich aber für sein Verhalten öffentlich entschuldigen und Geld an den Landesjagdverband spenden. Einen entsprechenden Vergleich beschloss das Verwaltungsgericht (VG) Greifswald am Donnerstag. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald als Jagdbehörde und der Anwalt des 74-Jährigen stimmten dem Vergleich zu.

Der Mann hatte Ende Mai 2014 mit seinem Auto ein bereits totes Reh an den Hinterläufen hinter sich hergeschleift, woraufhin die Jagdbehörde seinen Jagdschein einzog. Der Jäger aus Ueckermünde klagte dagegen. Die Höhe der Spende an den Jagdverband legte das Gericht auf 500 Euro fest.

Der Richter sah im Handeln des Jägers einen schweren Verstoß gegen den Grundsatz des ethisch korrekten waidmännischen Handelns. Allerdings habe es sich um eine "einmalige Entgleisung" gehandelt, sagte er. "Zudem dürfte der - wie es neudeutsch heißt - öffentliche Shitstorm seine Wirkung nicht verfehlt haben", sagte der Richter.

Fall beschäftigt Gerichte weiter

Der 74-Jährige war nach der Aktion, über die bundesweit berichtet worden war, öffentlich kritisiert worden. Der Landesjagdverband bezeichnete in einer vor Gericht vorgetragenen Stellungnahme das Schleifen des Rehs als "unanständiges Verhalten gegenüber einem Produkt der Natur". Nach Angaben des Anwalts des Jägers hatte der Verband in einem Disziplinarverhalten eine Geldstrafe gegen den 74-Jährigen verhängt.

Unklar bleibt, ob der Jäger trotz des Jagdscheins weiter in seinem Revier jagen darf. Nach Angaben der Jagdbehörde hatte die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft BVVG die Bestellung des Jägers als Jagdausübungsberechtigter zum März 2015 aufgehoben. Diese Information überraschte den Anwalt des Jägers. Er ging in der Verhandlung davon aus, dass sein Mandant diese Berechtigung noch besitze.

Der Fall beschäftigt am 5. Februar nochmals die Justiz. Dann verhandelt das Landgericht (LG) Neubrandenburg in einer von einem Journalisten angestrengten Berufungsverhandlung. Das Amtsgericht Pasewalk hatte ihn wegen eines Berichts über den Vorfall im Nordkurier zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, nach dessen Veröffentlichung der 74-Jährige als "Rabaukenjäger" bekannt bekannt wurde.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Rabaukenjäger"-Fall: Reh auf Straße geschleift: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18232 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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