VG Göttingen zu falscher Überweisung: Professor muss 25.000 Euro zurückzahlen

04.09.2014

Für die Beihilfe zu Krankenkosten hatte ein Professor ein Rezept über 50,52 Euro eingereicht. Daraus machte die Beihilfestelle versehentlich 50.352 Euro. Die Hälfte der Summe wurde auf das Konto des Wissenschaftlers überwiesen, der Irrtum fiel erst Jahre später auf. Behalten darf der Mann das Geld nach einem Urteil des VG Göttingen dennoch nicht.

Der Göttinger Hochschullehrer hatte die 25.000 Euro, die irrtümlich auf seinem Konto gelandet waren, für sich behalten und nicht an das Land Niedersachsen zurückgezahlt. Der Professor habe dadurch "grob pflichtwidrig" gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen (Urt. v. 22.07.2014, Az. 4 A 32/13). Dass er den Geldeingang nicht bemerkt haben will, sei "noch nicht einmal im Ansatz glaubhaft", heißt es im Urteil. Nach einer Einschätzung der Staatsanwaltschaft Göttingen ist das Verhalten des Professors zwar unkorrekt, aber nicht strafbar.

Nachdem der Irrtum Jahre später entdeckt worden war, hatte die Oberfinanzdirektion den Professor zur Rückzahlung der 25.000 Euro aufgefordert. Doch der Beamte weigerte sich mit der Begründung, ihm sei kein derartiger Überweisungsbetrag aufgefallen. Kontoauszüge besitze er nicht mehr. Nach dem Urteil des VG muss er das Geld nun dennoch zurückzahlen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Göttingen zu falscher Überweisung: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13087 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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