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"WBK International" in der Hessenhalle: Stadt Gießen schei­tert mit Verbot von "Waf­fen­börse"

14.11.2022

Eine Person probiert eine zum Verkauf angebotene Waffe aus

Antike und moderne Schusswaffen aller Art, Sportwaffen, Jagdwaffen, Orden, Uniformen - die Liste der Ausstellungsobjekte der Waffenbörse in Gießen ist lang. Foto: Nomad_Soul/stock.adobe.com

Aus Angst vor rechtswidrigen Verkäufen von Waffen und NS-Devotionalien wollte die Stadt Gießen eine Waffenbörse verbieten. Doch das VG Gießen ließ die Veranstaltung wegen der Gewerbefreiheit des Veranstalters zu.

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Die Waffenbörse "WBK International", die sonst in Kassel stattfand, darf dieses Jahr in Gießen ausstellen. Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) gab am Freitag dem Eilantrag des Veranstalters größtenteils statt (Beschl. v. 11.11.2022, Az. 8 L 2271/22.GI). Die Veranstaltung ist vom 17. bis 19. November in der Hessenhalle geplant. Der Stadt wurde jedoch aufgetragen, Maßnahmen zu treffen, "um erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auszuschließen".

Die Stadt Gießen hatte dem Veranstalter, der seit 30 Jahren Waffenbörsen veranstaltet, die beantragte gewerberechtliche Festsetzung untersagt. Als Grund wurde genannt, dass dort auch Waffen direkt verkauft werden dürfen, was ohne Ausnahmegenehmigung - eine solche Waffenhandelserlaubnis bestimmt sich nach § 21 Waffengesetz - rechtswidrig sei. Außerdem sei damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von NS-Devotionalien angeboten würde.

Der Veranstalter setzte dem entgegen, dass die Aussteller auf die waffenrechtlichen Einschränkungen hingewiesen worden seien, diese würden überwacht und durchgesetzt. Auch auf die Strafbarkeit der Ausstellung von NS-Devotionalien nach § 86a Strafgesetzbuch habe man in mehreren Sprachen unmissverständlich aufmerksam gemacht.

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied, dass der Aussteller wegen der in § 1 Gewerbeordnung gesetzlich verankerten und durch Art. 12 Grundgesetz geschützten Gewerbefreiheit einen abgesicherten Anspruch auf die Durchführung der Ausstellung habe. Das Verbot der Waffenbörse insgesamt sei nicht verhältnismäßig, da man den Befürchtungen der Stadt mit geeigneten Auflagen als milderes Mittel begegnen könne.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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"WBK International" in der Hessenhalle: Stadt Gießen scheitert mit Verbot von "Waffenbörse" . In: Legal Tribune Online, 14.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50163/ (abgerufen am: 29.03.2023 )

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