VG Gießen: Eil­an­trag zur Lan­des­gar­ten­schau abge­lehnt

11.01.2012

Die 8. Kammer hat mit Beschluss vom Dienstag den Eilantrag eines Gießener Bürgers abgelehnt, mit dem dieser bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung alle Maßnahmen verhindern wollte, die der Vorbereitung der Landesgartenschau im Jahr 2014 dienen.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) wurden die Rechte des Antragsstellers durch die Art und Weise der parlamentarischen Beschlussfassung nicht verletzt - weil er nicht der Stadtverordnetenversammlung angehört. Es sei zudem nicht ersichtlich, wie seine Rechte als Bürger auf Teilhabe und demokratischer Willensbildung eingeschränkt worden seien. Daher könnten auch nicht die Arbeiten auf dem Gelände ausgesetzt werden (Beschl. v. 10.01.2011, Az. 8 L 4688/11.GI).

Der Mann sah sich laut VG in seinem Recht auf Teilhabe am demokratischen Willensbildungsprozess verletzt. In seinen Augen sei nicht ordnungsgemäß über einen Antrag zu der Schau abgestimmt worden. Gießen will das Blumenfest 2014 ausrichten.

Der Antrag ging laut Gericht zurück auf eine Sitzung des Stadtparlamentes Mitte Dezember zurück. Bei dem Treffen ging es auch um umstrittene Baumfällungen auf dem Ausstellungsgelände. Der Antragsteller - Anwohner des Geländes - kritisierte demnach, dass die Stadtverordneten vor dem Abstimmungsverfahren nicht genug Zeit zur Diskussion gehabt hätten. Er sah sich deshalb in seinen Rechten verletzt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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VG Gießen: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5274 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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