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VG Gießen: Eil­an­trag gegen Haus­halts­be­fra­gung im Zensus 2011 abge­lehnt

19.10.2011

Die 4. Kammer des VG hat mit einem den Beteiligten in diesen Tagen bekannt gegebenen Beschluss den Eilantrag einer Bürgerin aus Büdingen abgelehnt, mit dem diese sich gegen die Haushaltsbefragung im Rahmen des Zensus 2011 und das ihr wegen ihrer Weigerung angedrohte Zwangsgeld gewandt hatte. Dies teilte das hessische Gericht am Mittwoch mit.

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Das Verwaltungsgericht (VG) hat im gleichzeitig zur Abwendung der sofortigen Vollziehung anhängig gemachten Eilverfahren die beanstandeten Maßnahmen einer summarischen Prüfung unterzogen und rechtliche Bedenken weder an der Auswahl der Antragstellerin noch an der Zwangsgeldandrohung erhoben. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem Zensusgesetz 2011 trage den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 im so genannten Volkszählungsurteil Rechnung (Beschl. v. 13.10.2011, Az. 4 L 2533/11.GI).

Die Bürgerin hatte zunächst um Informationen gebeten, warum gerade sie ausgewählt worden sei und – nachdem ihr die dazu gegebenen Erläuterungen nicht ausreichten - der Erhebungsstelle einen mangelnden verantwortungsvollen Umgang bei der Datenerhebung vorgeworfen und Klage gegen ihre Heranziehung zur Befragung erhoben.

Nach Ansicht der Richter genügt das Zensusgesetz auch dem Statistikgeheimnis. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch die abgefragten Daten nicht verletzt, da die abgefragten Daten entweder den Gemeinschaftsbezug des Individuums beträfen oder freiwillig abzugeben seien, soweit es höchstpersönliche Fragen zum Beispiel nach Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung angeht.

Es verletzte die Antragstellerin auch nicht in ihren Rechten, dass gerade sie zur Befragung ausgewählt worden war. Das Auswahlverfahren vermittle keine subjektiven Rechte, sondern diene allein der Validität der Datenerhebung.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

 

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VG Gießen: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4597 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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