"Demokratie- und menschenfeindlich, antifeministisch, sozialchauvinistisch und völkisch-national" nannte der Jenaer Oberbürgermeister Gedankengut, das in den Bundestag einziehen könne. Die AfD glaubt, dass sie gemeint war.
Die AfD geht mit zwei Eilanträgen gegen den Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) vor. Der thüringische Landesverband der Partei wirft ihm Verstöße gegen seine Neutralitätspflicht als Amtsträger vor und zieht dagegen nur vor das Verwaltungsgericht (VG) Gera (Az. 2 E 596 - 17 Ge).
Wie Gerichtssprecher Bernd Amelung am Freitag gegenüber LTO bestätigte, verlangt die Partei in einem Antrag, Schröter die Teilnahme an einer für den 4. September geplanten Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel "Haltung zeigen gegen demokratiefeindliche Einstellungen" zu verbieten. Der zweite Antrag sei darauf gerichtet, Schröter bestimmte Äußerungen zu untersagen.
Konkret geht es demnach um die Aussage: "In diesem Jahr besteht die Sorge, dass demokratie- und menschenfeindliches, antifeministisches, sozialchauvinistisches und völkisch-nationales Gedankengut in den Bundestag einziehen wird". Äußerungen diesen Inhalts soll der Oberbürgermeister nach dem Willen des AfD-Landesverbandes künftig unterlassen.
Sprach Schröter als Amtsträger?
Nun muss das VG zunächst klären, ob diese Aussage tatsächlich in Richtung AfD ging, so Amelung. "Da wird die Kammer erst einmal prüfen müssen, ob die Antragsbefugnis überhaupt vorliegt." Zudem sei zu prüfen, ob Veranstaltung und Äußerungen gegen die Neutralitätspflicht Schröters verstießen.
Amtsträger dürfen i. d. R. nicht für Parteien werben oder diese bekämpfen, es sei denn, sie äußern sich lediglich als Privatperson im politischen Meinungskampf. Oftmals verschwimmen aber die Grenzen, was für gerichtlichen Klärungsbedarf sorgt.
Mit einer Entscheidung in dem Eilverfahren ist laut Amelung in gut zwei Wochen zu rechnen. Zunächst habe OB Schröter eine Woche Zeit für eine Stellungnahme zu der AfD-Antragsschrift. Schröter wollte sich mit Rücksicht auf das laufende Verfahren zunächst nicht äußern zu dem Fall, wie eine Sprecherin der Stadt erklärte.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Eilanträge beim VG Gera: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24149 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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