Wahlbeamte müssen parteipolitisch neutral agieren. Die Hand reichen müssen sie deswegen aber nicht jedem, auch wenn die Kommunalordnung das vorsieht. Das entschied am Mittwoch das VG Gera. Der Bürgermeister im thüringischen Greiz hatte den Handschlag mit einem NPD-Stadtrat bei dessen Neuverpflichtung verweigert.
Bürgermeister müssen laut dem Verwaltungsgericht (VG) Gera neuverpflichteten Stadträten etwa aus der rechtsextremen NPD nicht wie sonst üblich die Hand geben. Der in der Thüringer Kommunalordnung vorgesehene Handschlag habe nur symbolischen Charakter - ein Rechtsanspruch darauf bestehe nicht, entschied das Gericht am Mittwoch (Urt. v. 11.02.2014, Az. 2 K 570/14 Ge).
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass durch den unterlassenen Händedruck ein Stadtrat keinerlei rechtliche Nachteile erleide und sich nichts an seinem Status ändere.
Geklagt hatte der Greizer NPD-Stadtrat David Köckert. Er war voriges Jahr zum Stadtrat gewählt worden. Doch bei seiner Verpflichtung in der ersten Sitzung des Kommunalparlaments im Juni verweigerte ihm Bürgermeister Gerd Grüner (SPD) den Handschlag. "Damit wird ein Mensch degradiert", monierte Köckert. Sein Rechtsanwalt verwies auf den Wortlaut der Kommunalordnung: "Die Gemeinderatsmitglieder sind (...) vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten." Da gebe es keinen Ermessensspielraum, sagte er.
Das sah das Gericht anders. Denn der Handschlag an sich habe für die Verpflichtung keine rechtliche Bedeutung, erklärte der Vorsitzende Richter Bernd Amelung. Der Handschlag sei nicht erforderlich, um Stadtrat zu werden.
Verweigerung des Handschlags hat in Thüringen Methode
Ähnlich wie in Greiz hatten sich im vergangenen Jahr Bürgermeister mehrerer Thüringer Städte geweigert, NPD-Stadträten bei deren Verpflichtung die Hand zu geben - so in Eisenach, Meiningen, Bad Frankenhausen und Ebeleben.
Darüber informierte das Innenministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linke-Abgeordneten Katharina König. Das Ministerium führte darin aus, dass nach seiner Rechtsauffassung ein Bürgermeister mit der Verweigerung eines Handschlags seine Amtspflichten nicht verletze.
Auch der Eisenacher Fall kam vor Gericht. Der frühere NPD-Landeschef und Eisenacher Stadtrat Patrick Wieschke hatte sich diskriminiert gefühlt, weil Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) ihm und anderen NPD-Stadträten nicht die Hand gegeben hatte. Das VG Meiningen wies die Klage im November ab. Es gehe um eine "hinnehmbare politische Symbolhandlung", der kein "diskriminierender, ehrenrühriger Charakter" anhafte, hieß es in der Begründung. Gegen dieses Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.
dpa/una/LTO-Redaktion
VG Gera zum Kommunalrecht: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14665 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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