Druckversion
Saturday, 4.02.2023, 06:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-freiburg-urteil-5-k-1419-12-geo-caching-bombenalarm-polizeieinsatz-kosten-stoerer/
Fenster schließen
Artikel drucken
8445

Bombenalarm nach GPS-Schnitzeljagd: Geo-Cacher muss nicht für Polizeieinsatz zahlen

02.04.2013

Bei einem durch eine Geocaching-Box fälschlicherweise ausgelösten Bombenalarm können die Kosten für einen Großeinsatz der Polizei nicht demjenigen auferlegt werden, der die Box versteckt hat. Wie am vergangenen Mittwoch bekannt wurde, hob das VG Freiburg einen Gebührenbescheid auf, der einen Mann aus der Geo-Cacher-Szene zur Zahlung von rund 4.000 Euro verpflichtete.

Anzeige

Der Mann, der nun vor dem VG Freiburg mit seiner Klage erfolgreich war, hatte in der Nähe eines Einkaufszentrums, einer Bundesstraße und benachbart verlaufender Gasleitungen eine silbern angestrichene Box versteckt, die mit Drähten und Nägeln an einer Kanalseitenwand befestigt war und an der LED-Lichter blinkten.

Bei einer routinemäßigen Inspektion wurde die Box gefunden. Die alarmierte Polizei führte einen Großeinsatz zur Entschärfung vermeintlicher Bomben durch und flog zwei Bombenentschärfer per Hubschrauber ein.

Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei nicht um einen Sprengsatz, sondern um einen Behälter, die der jetzige Kläger im Rahmen einer sogenannten Geocaching-Aktion verwendet hatte. Geo-Caching ist eine Art moderner Schnitzeljagd, bei der Teilnehmer unter Verwendung von GPS-Daten und verschlüsselten Hinweisen eine Kassette an ihrem versteckten Standort aufspüren müssen.

Die Polizei sah darin die missbräuchliche Veranlassung eines Polizeieinsatzes beziehungsweise das Vortäuschen einer Gefahrenlage und verlangte die Polizeikosten in Höhe von rund 4.000 Euro per Gebührenbescheid zurück. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg gab der Klage des Mannes gegen den Gebührenbescheid statt (Urt. v. 12.03.2013, Az. 5 K 1419/12).

VG Freiburg: Geocacher musste nicht mit Sprengsatz-Vermutung der Polizei rechnen

Die Freiburger Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die missbräuchliche Veranlassung eines Polizeieinsatzes subjektiv erfordere, dass der Verursacher diesen entweder bezweckt oder wenigstens als sicher erwartet habe. Zumindest aber hätte sich ihm als gewiss aufdrängen müssen, dass dritte Personen oder die von ihnen unterrichtete Polizei die Situation als Gefahrenlage einschätzen würden. 

Es genüge hingegen nicht, dass die Annahme einer Gefahrenlage durch Dritte und gegebenenfalls durch die Polizei nur mehr oder weniger naheliegend hätte erscheinen müssen.

Zwar habe angesichts der örtlichen Umstände eine Anscheinsgefahr vorgelegen. Der Kläger habe aber nicht ahnen können, dass die an entlegener Stelle versteckte Box von einer nicht der Geo-Cacher Szene zugehörigen Person aufgefunden und darin ein Sprengsatz vermutet wird. Er habe auch nicht unbedingt damit rechnen müssen, dass die Kanalisation in bestimmten zeitlichen Abständen inspiziert werde und die nächste Inspektion ausgerechnet während der Laufzeit des Cache-Rätsels erfolgt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das VG hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen.

asc/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bombenalarm nach GPS-Schnitzeljagd: Geo-Cacher muss nicht für Polizeieinsatz zahlen . In: Legal Tribune Online, 02.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8445/ (abgerufen am: 09.02.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • VG Berlin zu Social-Media-Auftritt - Poli­zist darf sich voerst nicht "Officer" nennen
  • BVerfG zu ausgeweiteten Ermittlungsbefugnissen - Poli­zei­ge­setz M-V teils ver­fas­sungs­widrig
  • EuGH zur Honorarvereinbarung - Rechts­an­wälte müssen mehr als nur den Stun­den­satz mit­teilen
  • VG Aachen zum Aufenthalts- und Betretungsverbot - Lüt­ze­rath-Akti­visten schei­tern auch im zweiten Anlauf
  • VG Mainz bestätigt Entlassung aus Beamtenverhältnis - Ex-Mit­g­lied von "Der III. Weg" darf kein Poli­zist werden
  • Rechtsgebiete
    • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Themen
    • Gebühren
    • Polizei
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Freiburg
TopJOBS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar Wirt­schafts­ver­wal­tungs­recht (m/​w/​d)

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Rechts­an­walt (m/w/d) - Me­xi­ko

Rödl & Partner

Pro­ject Ma­na­ger - Soft­wa­re Im­p­le­men­ta­ti­on (m/w/d) (Ho­me Of­fice mög­lich) ...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Bun­des­weit

(Se­nior) Agi­le Pro­ject Ma­na­ger (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Füh­rungs­kraft (m/w/d) in der Lauf­bahn­grup­pe 2.2

LAFP NRW (Polizei) , Düs­sel­dorf

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ham­burg

Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/ Rechts­fach­wir­te als Büro­lei­tung (m/w/d)...

e-rechtsanwälte.eu , Leip­zig

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als IT Pro­jekt­lei­ter (m/w/d) - Un­ter­sch­leißh­eim (bei...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Un­ter­sch­leißh­eim und 1 wei­te­re

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als Kun­den­be­ra­ter (m/w/d) - Soft­wa­re- und Pro­zess­be­ra­tung...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin und 1 wei­te­re

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Datenschutz im Arbeitsverhältnis

09.02.2023

WEG update - Aktuelle Brennpunkte bei baulichen Veränderungen und E-Mobilität

09.02.2023

Montagskaffee: Netzwerkaufbau und Akquisitionsmöglichkeiten durch oder auch dank Fachvorträgen

13.02.2023

DRAFTING INTERNATIONAL CONTRACTS – ONE-DAY CRASH COURSE

27.02.2023

9. Göttinger Forum IT-Recht

16.02.2023, Göttingen

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH