Das VG Freiburg hat mit einem Urteil vom September die Klage einer Mutter abgewiesen, die Ethik-Unterricht an der Grundschule eingeführt sehen wollte. Es sei nicht zu beanstanden, dass Ethik als Schulfach erst ab Klasse 7 angeboten werde.
Für den Anspruch auf Einführung von Ethikunterricht an der Grundschule ihres Sohnes fehle es an einer rechtlichen Grundlage, so das Verwaltungsgericht (VG). Für Grundschulen gelte die Grundschul-Stundentafel-Verordnung, in der die Erteilung von Ethikunterricht aber gerade nicht vorgesehen sei (Urt. v. 21. septmeber 2011, Az. 2 K 638/10). Diese Regelung halte sich im Rahmen der durch das Grundgesetz (GG) begründeten weitgehenden staatlichen Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Erziehungsziele und des Unterrichtsstoffs.
Ethik sei als ordentliches Unterrichtsfach für die Schüler vorgesehen, die nicht am Religionsunterricht teilnähmen, und zwar ab Klasse 7 der Gymnasien und ab Klasse 8 der Haupt- und Realschulen. Dies sei nicht zu beanstanden. In der Grundschule werde moralisch-ethische Bildung fächerübergreifend geleistet. Abstrakte Diskussionen über ethische Problemfelder wären hingegen für Grundschüler nur schwer verständlich und erwiesen sich daher erst ab einer höheren Altersstufe als sinnvoll.
cla/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Schulpflicht und Elternrecht: Fürs Leben lernen geht nicht ohne Schule
VG Düsseldorf: Keine Erstattung von Schülerfahrtkosten wegen Taxifahrten
Migranten ohne Aufenthaltsstatus: Zur Schule auch ohne Papiere
VG Freiburg: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4637 (abgerufen am: 14.01.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag