Ein 28-jähriger türkischer Staatsangehöriger, der bei Youtube ein al-Quaida-Drohvideo eingestellt hatte, ist mit einem Eilantrag gegen seine Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland vor dem VG Freiburg gescheitert.
Der in Deutschland geborene und aufgewachsene Antragsteller hatte im September 2009 ein Video bei Youtube eingestellt, in dem im Namen von al-Qaida Terroranschläge in Deutschland für den Fall angedroht worden waren, dass bei der bevorstehenden Bundestagswahl eine den Bundeswehreinsatz in Afghanistan befürwortende Regierung gewählt werde.
Mit Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.11.2009 war er deshalb wegen Beihilfe zur Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Daraufhin wies ihn das Regierungspräsidium Freiburg aus und drohte ihm die Abschiebung an. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg lehnte den dagegen gerichteten Eilantrag des Mannes nun ab (Beschl. v. 04.10.2012, Az. 1 K 1121/12).
Das Gericht war davon überzeugt, dass dem Mann der Drohcharakter des Videos von Anfang an bekannt gewesen war und er das Ziel al-Qaidas bewusst unterstützt hatte, die Bevölkerung in Deutschland zu verunsichern und Einfluss auf den Ausgang der Bundestagswahlen zu nehmen. Sein Verhalten gefährde die öffentliche Ordnung auch gegenwärtig und rechtfertige die Prognose weiterer schwerer Störungen. Da der Mann nach seiner Haft erneut ähnliche Videos bei Youtube eingestellt habe, könne auch nicht von einem Gesinnungswandel ausgegangen werden.
plö/LTO-Redaktion
VG Freiburg zu Abschiebungen: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7316 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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