Druckversion
Donnerstag, 15.10.2026, 15:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-frankfurt-am-main-stadt-frankfurt-am-main-muss-pressemitteilung-widerrufen
Fenster schließen
Artikel drucken
3833

VG Frankfurt am Main: Stadt Frankfurt am Main muss Pressemitteilung widerrufen

22.07.2011

Das örtliche VG hat die Stadt Frankfurt am Main zum Widerruf einer Pressemitteilung über ein Braunkohlestaubkraftwerk verpflichtet. Das geht aus einem Beschluss vom Donnerstag hervor.

Anzeige

Der Widerruf der am 30. März 2011 veröffentlichten Pressemitteilung müsse an denselben Verteiler von Presse, Rundfunk und Fernsehen gehen, über den auch die ursprüngliche Mitteilung verschickt wurde, so das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (VG, Beschl. v. 21.07.2011, Az. 8 L 1521/11.F(V)).

Den Text hatte die Frankfurter Umweltdezernentin verschickt. Darin hieß es, dass ein geplantes Braunkohlestaubkraftwerk Quecksilber ausstoßen würde, das eingeatmet und die Böden kontaminieren kann. Die Belastung würde bis zu zwei Millionen Milligramm Quecksilber betragen und über den Regen auch in den Main gelangen. Außerdem sei die immissionsschutzrechtliche Genehmigung "ohne jede Umweltprüfung auf Zuruf" erteilt worden, denn Braunkohlestaub sei der klimaschädlichste und schmutzigste Energielieferant.

Die Betreiberin des Kraftwerks konnte wenig später alle erforderlichen Genehmigungen vorweisen; gebaut werden sollte in einem Industriegebiet gemäß Bebauungsplan.

Gerichtlicher Eilrechtsschutz über einstweilige Anordnung

Vor Gericht sollte es schnell gehen. Die Kraftwerksbetreiberin verlangte den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Zuvor hatte sie vergeblich versucht, die Dezernentin und die Stadt außergerichtlich zum Widerruf zu bewegen.

Die Richter entschieden, dass die Antragstellerin die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung glaubhaft gemacht hatte. Entscheidend sei dafür die Rechtmäßigkeit der Pressemitteilung, gegen die das Gericht eine ganze Reihe von Einwänden sah.

Die Pressemitteilung sei rechtswidrig, weil die nötige Ermächtigungsgrundlage fehlte. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung reiche nicht. Hieraus folge zwar die Befugnis, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln - allerdings nur "im Rahmen der Gesetze". Das Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht war aber Sache des zuständigen Regierungspräsidiums und nicht der Stadt.

Das Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) erlaube es der Gemeinde ebenfalls nicht, für den "Schutz von Leben und Gesundheit der Einwohner durch die Einhaltung einer intakten Umwelt" einzutreten. Die Gemeinde sei schließlich kein "Sachwalter des öffentlichen Interesses".

Auch das Bauplanungsrecht, auf das sich die Gemeinde zwar berufen könne, sei nicht verletzt. Im Bebauungsplan war ein Industriegebiet festgesetzt worden, das ein solches Braunkohlestaubkraftwerke erlaube. Hierzu sei durch das Stadtplanungsamt das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden.

Keine Meinungsfreiheit für die Stadt

Schließlich könne auch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes die Mitteilung der Stadt nicht rechtfertigen. Die Stadt sei eine juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Organe sich nicht auf Grundrechte berufen könnten.

Meinungsäußerungen müssten daher den Rahmen der geltenden Kompetenznormen einhalten. Der § 66 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung könne nicht als solche Kompetenznorm herhalten. Die Gemeinde dürfe über Fragen ihrer Verwaltung informieren, nicht aber über das Vorhaben der Antragsstellerin, das außerhalb der Gemeindeverwaltung liege.

Die sonst für staatliche Warnungen herangezogene Ermächtigung auf Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung erlaube zwar Hinweise, Warnungen und Empfehlungen. Die Befugnis für diese mittelbaren Grundrechtseingriffe wird unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet und mit dem Rechtsgedanken der staatlichen Schutzpflicht begründet, der Kreis der Ermächtigten ist aber klein. Nur der Bundesregierung komme die Kompetenz für staatliche Warnungen zu - die Stadt Frankfurt am Main habe damit im Ergebnis ohne Ermächtigung gehandelt, die Pressemitteilung sei rechtswidrig.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von zwei Wochen kann beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt werden.

ssc/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Deutsche EHEC-Warnungen: Streit um Ausgleich für geschreddertes Gemüse

Transparenzberichte von Pflegekassen: Online-Warnung vor schlechter Pflege ist verboten

Recht frech / Die etwas andere Literaturübersicht: Transparenz, ein juristischer Wechselbalg

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3833 (abgerufen am: 15.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Umweltrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Grundrechte
    • Informationsfreiheit
    • Kommunen
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Moritz Hennemann bei der Vorstellung Bundespressekonferenz 08.10.2026
Datenschutz

Der neue oberste Datenschützer Moritz Hennemann:

"Ich will nicht nur sagen, was nicht geht"

Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann kritisiert im LTO-Interview die geplante IFG-Reform als “Aushöhlung der Informationsfreiheit". Er warnt vor Kontrolllücken bei den Geheimdiensten und kündigt an, die Datennutzung zu erleichtern.

Artikel lesen
Antrag auf Kriegsdienstverweigerung auf einem Untergrund mit Flecktarnmuster. 06.10.2026
Wehrpflicht

Über 12.000 Anträge:

Zahl der Kriegs­di­enst­ver­wei­gerungen steigt rasant an

Mehr als 12.000 Menschen haben von Januar bis Ende August 2026 den Kriegsdienst verweigert – und damit dreimal so viele wie im gesamten Vorjahr. Das Bundesamt warnt zugleich: Viele Anträge seien fehlerhaft und würden zurückgesendet.

Artikel lesen
Ein Banner mit der Aufschrift "Der Görli bleibt auf" am Zaun des Görlitzer Parks in Berlin 01.10.2026
Drogen

Berliner Senat verliert vor dem OVG:

Gör­litzer Park bleibt vor­erst nachts geöffnet

Seit Jahren ist der Görlitzer Park ein Politikum. Nach Eskalation eines Kompetenzstreits zwischen Senat und Bezirk klagten Anwohner mit Erfolg gegen die Öffnungszeiten. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen.

Artikel lesen
Ein Schild "Sächsisches Oberverwaltungsgericht" steht vor dem Gebäude auf dem Gelände der Ortenburg 21.09.2026
Extremismus

Sächsisches OVG zweifelt an Verfassungstreue:

Ange­hende Leh­rerin besuchte regel­mäßig rechts­ex­t­reme Ver­an­stal­tungen

Kein Mindestmaß an Verfassungstreue: Das sächsische OVG hat bestätigt, dass eine Frau, die Veranstaltungen des rechtsextremen "Instituts für Staatspolitik" besuchte, im Referendariat vorerst nicht zur Lehrerin ausgebildet werden muss.

Artikel lesen
Polizei und Ordnungsamt stehen vor einer Wohnungstür 17.09.2026
Verfassungsbeschwerde

BVerfG zu Durchsuchung bei Mitbewohnern:

Eine WG ist kein Frei­brief für die Durch­su­chung aller Zimmer

Wer mit einem Beschuldigten zusammenwohnt, muss bei einer Wohnungsdurchsuchung nicht automatisch eine Durchsuchung seines eigenen Zimmers dulden. Auch in einer WG braucht es Anhaltspunkte, um dort Beweismittel zu finden, so das BVerfG.

Artikel lesen
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt, Mün­chen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Landkreis Emsland
Kreis­rä­tin / Kreis­rat (m/w/d)

Landkreis Emsland, Mep­pen

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Umwelt‑ und Planungsrecht: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

23.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Verwaltungsprozessrecht: Fehler des Verwaltungsverfahrens und deren Folgen

30.10.2026

Logo von Freshfields
Smart Challenge – Frühjahrspraktikumsprogramm 2027

15.02.2027, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Brüssel

Geltungsbeginn der EUDR am 30.12.2026 – Jetzt aber wirklich!

12.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH