Nachdem das VG Düsseldorf die dort geltende Maskenpflicht für rechtswidrig erachtet hatte, reagierte die Stadt nun und regelte die Maskenpflicht neu. Der Oberbürgermeister appelliert, Masken auch ohne Regelung freiwillig zu tragen.
Die Stadt Düsseldorf verzichtet nach einer gerichtlichen Niederlage auf eine lokal sehr weitreichende Maskenpflicht: Ab Mittwoch gilt diese nur noch "in stark frequentierten Teilen der Stadt" wie der Altstadt, Teilen der Innenstadt sowie rund um den Hauptbahnhof. Das teilte die städtische Verwaltung mit.
Die ursprünglich sehr weitreichende Maskenpflicht war vergangene Woche eingeführt und am Montag vom Verwaltungsgericht (VG) Düssledorf als rechtswidrig eingestuft worden. Das Gericht hatte damit dem Eilantrag eines Bürgers stattgegeben. Auch wenn die Entscheidung gemäß dem Inter-partes-Grundsatz zunächst nur den erfolgreich klagenden Mann selbst von der Maskenpflicht befreite, hob die Stadt als Reaktion auf die Entscheidung die angegriffene Allgemeinverfügung insgesamt auf.
Nach der nun neu erlassenen Regelung gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) nun nur noch in der Altstadt und den Haupteinkaufsstraßen in der Stadtmitte - und das auch nur noch täglich zwischen zehn und 19 Uhr. Nur rund um den Hauptbahnhof gilt sie noch in der Zeit von sechs bis 22 Uhr. Düsseldorfs neuer Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) appellierte an die Bürger, weiter freiwillig eine Alltagsmaske auch außerhalb der nun festgelegten Gebiete zu tragen.
vbr/dpa/LTO-Redaktion
Düsseldorf reagiert auf Gerichtsentscheidung: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43389 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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