"Kein Asyl in Neumühl"- ist eines der Themen, mit der die Kleinpartei in Duisburg demonstrieren wollte. Daraus wird nichts, entschied das VG am Donnerstag. Dem Gericht ist vor allem das Datum der Versammlung ein Dorn im Auge.
Die "Bürgerbewegung Pro NRW" darf ihre geplante Demonstration am 9. November 2013 in Duisburg nicht abhalten. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf bestätigte am Donnerstag im Eilverfahren die Untersagungsverfügung des Duisburger Polizeipräsidiums (Beschl. v. 07.11.2013, Az. 18 L 2231/13).
Die rechtsextreme Kleinpartei kündigte ihre Versammlungen mit den Themen "Kein Asyl für Neumühl - Kein Asylantenheim ins St. Barbara-Hospital" und "Rheinhausen darf nicht Klein-Bukarest werden - Recht und Ordnung wieder herstellen" an. Die Polizei sah hierin eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, da die Demonstration am Gedenktag zur Reichsprogromnacht stattfinden sollte.
Diese Sorge teilte auch das Düsseldorfer Gericht. Pro NRW mache sich bewusst die Symbolkraft dieses Tages zunutze. Es solle eine Parallele zwischen den aus ihrer Sicht bestehenden sozialen Missständen durch den Zuzug von Ausländern und den Geschehnissen in der Reichsprogromnacht hergestellt werden, so das VG. Der Ausbruch rechtsradikaler Gewalt sei naheliegend, da gezielt ein Bedrohungsszenario aufgebaut werden solle. Der Partei steht gegen den Beschluss die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster zu.
una/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf zu Pro NRW: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9984 (abgerufen am: 11.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag