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VG Düsseldorf bestätigt Geldbußen gegen SEK-Beamte: Teil­nahme an Auf­nah­me­ri­tualen ver­letzt Kol­le­gia­li­tätspf­licht

18.04.2018

Zwei SEK-Beamte (Symbolbild)

benjaminnolte - stock.adobe.com 

Weil sich jüngere Kollegen bei ihnen durch Aufnahmerituale beweisen mussten, müssen drei SEK-Beamte aus disziplinarischen Gründen Geldbußen bezahlen. Sie hätten jegliche Achtung und Rücksicht vermissen lassen, so das VG Düsseldorf.

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Beamte eines Kölners Spezialeinsatzkommandos (SEK) müssen wegen der Teilnahme an Aufnahmeritualen  jeweils eine dreistellige Geldbuße bezahlen. Die Beamten hätten gegen ihre Kollegialitätspflicht verstoßen, so das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in einer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung (Urt. v. 22.03.2018, Az. 35 K 10700/16.O u.a.).

Im Mai 2014 unternahm eine Gruppe von Beamten eines Kölner SEKs eine Fahrt nach Südtirol, um das Ende der informellen Probezeit zweier jüngerer Beamter zu feiern. Vor Ort sollten sich die beiden Neuen in einem Aufnahmeritual beweisen. Dazu wurden sie abends mit Handschellen aneinander gefesselt und mussten so eine Nacht verbringen. Nach der Rückkehr feierten die Beamten auf einem Polizeigelände in Brühl mit aktiven und ehemaligen Beamten der Kölner Spezialeinheiten weiter.

Die beiden jüngeren Beamten sollten unter anderem ekelerregend schmeckendes Eis essen, das sich im Bereich der Oberschenkel eines anderen Beamten befand. Danach wurde ihnen eine Tauchermaske aufgesetzt und Bier über den Luftschlauch eingefüllt.

VG: Beamten ließen Achtung und Rücksichtnahme vermissen

Die Staatsanwaltschaft Aachen stellte das eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren im August 2015 ein. Das Land Nordrhein-Westfalen leitete aber nach Bekanntwerden der Vorwürfe bereits im Juni 2015 mehrere Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Beamten ein. Im Sommer 2016 wurde dreien von ihnen jeweils eine Geldbuße zwischen 200 und 300 Euro auferlegt.

Die Klagen gegen diese Disziplinarverfügungen wies das VG Düsseldorf nun ab. Die Beamten hätten gegen die (außerdienstliche) Wohlverhaltenspflicht, nämlich die Pflicht zur Kollegialität, verstoßen, so die Disziplinarkammer. Das Verhalten der Beamten lasse die erforderliche Achtung und Rücksicht gegenüber den beiden jüngeren Kollegen vermissen.

Auf eine "freiwillige" Teilnahme der beiden jüngeren Beamten komme es – anders als im Strafrecht – nicht an. Die verhängten Geldbußen seien auch unter Berücksichtigung des ansonsten positiven Persönlichkeitsbildes der Beamten erforderlich, um sie zu ermahnen, künftig ihre Dienstpflichten einzuhalten, so das VG.

mgö/LTO-Redaktion

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VG Düsseldorf bestätigt Geldbußen gegen SEK-Beamte: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28123 (abgerufen am: 23.05.2025 )

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