VG Düsseldorf droht Zwangsgeld an: Ver­kehrs­mi­nis­te­rium muss Infor­ma­tionen über Nacht­flüge offen­legen

04.01.2023

Seit mehr als sechs Jahren kämpft der Verein "Kaarster gegen Fluglärm" um die Wahrnehmung seiner Informationsrechte. Jetzt hat der Verein einen Teilerfolg errungen – das VG Düsseldorf drohte dem Verkehrsministerium ein Zwangsgeld an.

Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) muss Auskunft über die Arbeit des "Slot Performance Monitoring Committee" (SPMC) erteilen. Wird dies nicht innerhalb einer Frist bis zum 13. Januar 2023 getan, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € fällig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden (Beschl. v. 30.12.2022 – 29 M 106/22) und dem Antrag des Vereins "Kaarster gegen Fluglärm e.V." stattgegeben.

Hintergrund ist ein jahrelanger Streit zwischen dem Verkehrsministerium und dem Verein. Dieser hatte bereits 2016 vom Verkehrsministerium Auskunft über die Arbeit des SPMC verlangt und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) berufen. Das SPMC ist ein Kontrollinstrument für Nachtflugbestimmungen und soll Verletzungen durch Airlines feststellen und ahnden. Auf die Ablehnung des Gesuchs erhob der Verein Klage beim VG Düsseldorf, das den Informationsanspruch bejahte. Die dagegen eingelegte Berufung des Verkehrsministeriums blieb mit Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von Juli 2022 erfolglos, es sprach die Verpflichtung des Ministeriums zur Neubescheidung aus. Nachdem die Neubescheidung bis Ende November 2022 nicht erfolgt war, stellte der Verein einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes, dem das VG Düsseldorf nun stattgab.

Was hat das Verkehrsministerium zu verheimlichen?

Werner Kindsmüller, Vorsitzender des Vereins, erklärte: "Es ist ein Skandal, dass ein Ministerium mehr als sechs Jahre die Wahrnehmung von Informationsrechten verschleppt. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW soll Bürger:innen die Möglichkeit geben, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren. Angesichts der permanenten und jahrelangen Verstöße gegen die Nachtflugbestimmungen gibt es ein öffentliches Interesse zu erfahren, was das Ministerium dagegen unternommen hat. Es stellt sich die Frage, was das Ministerium zu verheimlichen hat."

Die Umsetzung gestaltet sich aber für das Verkehrsministerium schwierig. Zwar ließ dieses jetzt vernehmen, es werde den Beschluss des VG Düsseldorf fristgerecht umsetzen wollen. Allerdings könne es nur Informationen herausgeben, die nicht vom Bund oder einer Fluggesellschaft gesperrt worden seien, so ein Ministeriumssprecher. Sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch die Flugkontrolle hätten allerdings einer Veröffentlichung der Informationen widersprochen.

Bei Ausweitung der Kapazitäten droht Verein mit Klage

Doch auch wenn der Verein nun einen Teilerfolg errungen hat, zeigt sich Kindsmüller offen gegenüber weiteren rechtlichen Schritten. So übt er vor allem Kritik am nordrhein-westfälischen Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne). "Ich habe den Minister in einem Gespräch im Oktober auf die Verschleppungstaktik seiner Beamten hingewiesen und ihn gebeten, zügig einen Bescheid zu erlassen", sagte er und fügte hinzu: "Offensichtlich ist der Minister gegen den eklatanten Rechtsbruch nicht eingeschritten. Deshalb prüfen wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen." Sollte es zu einer weiteren Ausdehnung der Kapazitäten kommen, werde man klagen, so Kindsmüller gegenüber der Rheinischen Post. "Alleine weil das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, dass schnelle Schritte für mehr Klimaschutz zwingend sind, wäre eine Ausweitung der Flüge ab dem größten NRW-Flughafen nicht akzeptabel."

dpa/lm/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Düsseldorf droht Zwangsgeld an: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50659 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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