Das VG Düsseldorf hat den Eilantrag eines Schäfers auf Genehmigung für den Abschuss der Wölfin "Gloria" im Eilverfahren abgelehnt. Über das Schicksal des Tieres müsse im Hauptsacheverfahren entschieden werden, so das VG.
Ein Schäfer aus dem Kreis Wesel ist mit seinem Eilantrag auf Abschuss der dort lebenden Wölfin "Gloria" gescheitert. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf lehnte es vorerst ab, den Kreis zur Tötung des Tiers zu verpflichten, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Abschuss würde zu einer Vorwegnahme der im Klageverfahren zu treffenden Entscheidung führen, hieß es. Es sei dem Schäfer zuzumuten, dieses Hauptsacheverfahren mit einer gründlichen Prüfung des Falls abzuwarten, argumentierte das Gericht (Beschl. v. 06.01.2021, Az. 28 L 2558/20).
Auch wenn in der Zwischenzeit womöglich weitere Schafe von dem Wolf gerissen werden könnten, so rechtfertige das keine Eilentscheidung, so das Gericht. Wölfe seien eine streng geschützte Art und ihre Tötung im nationalen wie europäischen Recht verboten. Außerdem bekomme der Tierhalter eine Entschädigung für getötete Schafe.
Nach Zählung des Rheinischen Bauernverbandes gehen 78 getötete oder verletzte Schafe sowie 14 Stück Damwild seit 2018 nachweislich auf das Konto der Wölfin "Gloria". Weidetierhalter und Bauern am Niederrhein haben sich in einem Bürgerforum zusammengeschlossen und fordern den Abschuss. Sie befürchten, dass der Wolf seine Attacken auf Weidetiere an den Wolfnachwuchs weitergibt.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hatte sich skeptisch gegenüber Abschussforderungen geäußert. Das Gericht plane in dem Hauptsacheverfahren um den Abschuss eine mündliche Verhandlung im zweiten Quartal des Jahres, hieß es in einer Mitteilung.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44008 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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