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VG bestätigt Hausverbot: Kar­tof­fel­brei-Attacke im NRW-Landtag

24.05.2024

Kartoffelbrei

Wegen einer Attacke mit Kartoffelbrei im NRW-Landtag hat ein Klimaaktivist ein Hausverbot kassiert. Foto: stock.adobe.com/EVGENIA.

Im Februar 2023 hatte ein Klimaaktivist das preisgekrönte Bild "Der Beter mit dem Bagger" im Düsseldorfer Landtag mit Kartoffelbrei beschmiert. Gegen das darauffolgende Hausverbot klagte er vor dem VG Düsseldorf – jedoch ohne Erfolg.

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat gegen einen Klimaaktivisten nach dessen Kartoffelbrei-Attacke im Parlament ein Hausverbot verhängen dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und die dagegen gerichtete Klage des 58-Jährigen abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. 

Die Klage sei nicht nur formell unzulässig, weil zu spät eingereicht, befand das Gericht. Sie sei auch inhaltlich unbegründet. Das zeitlich befristete Hausverbot sei keine Strafe, sondern eine zulässige Präventionsmaßnahme, um künftige Störungen des Dienstbetriebs zu verhindern (Az. 21 K 2456/23).

Das Hausverbot war von der Düsseldorfer Landtagsverwaltung im Februar 2023 ausgesprochen worden, nachdem der Aktivist einen Monat zuvor Kartoffelbrei in den Landtag geschmuggelt und damit im Foyer das dort ausgestellte und preisgekrönte Pressefoto "Der Beter mit dem Bagger" beschmiert hatte.

Die Landtagsverwaltung hatte den 58-Jährigen daraufhin wegen Sachbeschädigung angezeigt und ein zweijähriges Hausverbot verhängt.

Besuche nur noch nach Voranmeldung

"Das ist ein sehr moderates Hausverbot, mit zahlreichen Ausnahmen, dass sie in ihrer politischen Arbeit nicht behindert", hatte der Richter in der mündlichen Verhandlung gesagt. Denn der Aktivist darf den NRW-Landtag weiterhin besuchen – allerdings nicht spontan, sondern nur auf Einladung und nach Voranmeldung.

Das damals beschmierte Foto zeigt den Klimaaktivisten selbst – es handelt sich um ein Pressefoto, das ihn beim Protest gegen Braunkohleabbau zeigt. Seine Kartoffelbrei-Aktion sei "keine Sachbeschädigung, sondern eine Kunstaktion" gewesen, hatte er argumentiert. Der Brei habe sich abwischen lassen.

Im Strafprozess hatte das Amtsgericht (AG) Düsseldorf den Aktivisten Ende November freigesprochen. Der Amtsrichter hatte trotz eingehender Begutachtung keinen Schaden am Bild feststellen können. Zu rechtlichen Fragen wie Kunstverschmutzung, Straßenblockaden, Schmerzgriffen und vielem mehr, das im Zusammenhang mit den Klimaprotesten steht, gibt es hier die große LTO-Zusammenfassung.

cho/dpa/LTO-Redaktion

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VG bestätigt Hausverbot: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54616 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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