Die Eilanträge zweier Anwohner gegen die Erweiterung des Steinbruchs Schwarzkollm/Steinberg (Stadt Hoyerswerda/Landkreis Bautzen) blieben ohne Erfolg. Das VG Dresden lehnte die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom Freitag ab.
Die Antragsteller wohnen ca. 1.000 m vom Steinbruch entfernt in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiet. Durch die beabsichtigte Betriebserweiterung des Steinbruchs befürchten sie eine unzulässig erhöhte Staub- und Lärmeinwirkung auf ihr Grundstück. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, vermochte die Kammer im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zu klären.
Entgegen der Auffassung der Antragsteller vermochte das Verwaltunsgsgericht (VG) nicht zu erkennen, dass kein allgemeines Wohngebiet mit Lärmobergrenzen von 40 db (A) nachts und 55 db (A) tags mehr vorliege (Beschluss v. 17.10.2011, Az. 3 L 352/11). Anhand der vorgelegten schalltechnischen Untersuchungen sei allerdings auch eine Überschreitung selbst der höheren Werte für ein allgemeines Wohngebiet nicht auszuschließen.
Eine abschließende Beurteilung müsse insoweit dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Bis zu diesem Zeitpunkt sei dem öffentlichen Interesse an der Fortführung des Steinbruchsbetriebes und damit der Sicherung von ca. 134 Arbeitsplätzen in der strukturschwachen Region der Vorrang vor der endgültigen Klärung der tatsächlichen Lärmbelastung am Anwesen der Antragsteller einzuräumen. Es sei zudem zu berücksichtigen, dass von dem bestehenden Waldgürtel, der die Wohnlage vom Steinbruch abschirme, lediglich ein Streifen von ca. 45 m in Anspruch genommen werde, womit im Mittel 125 m Wald verblieben.
cla/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Umweltverbände vor Gericht: In Sachen Natur gegen Kraftwerk
VG Koblenz: Kein Klagerecht von Naturschutzverband gegen Ausbau von Gemeindestraße
VG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4579 (abgerufen am: 10.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag