Druckversion
Montag, 17.08.2026, 15:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-dresden-6k385-19-plakate-npd-migration-toetet-volksverhetzung-gefahr-oeffentliche-sicherheit
Fenster schließen
Artikel drucken
35497

VG Dresden und Düsseldorf* sehen Volksverhetzung: NPD-Pla­kate werden nicht wieder auf­ge­hängt

21.05.2019

Zerissenes Plakat (Symbol)

(c) Nikola - stock.adobe.com

Die Stadt Zittau durfte NPD-Wahlplakate entfernen und muss sie nicht wieder aufhängen. Laut dem VG Dresden erfüllen die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Anzeige

Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden hat entschieden, dass die von der NPD in Zittau (Landkreis Görlitz) aufgehängten Wahlplakate mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Die Stadt Zittau durfte die Plakate deshalb aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen und muss sie nicht wieder aufhängen. Das geht aus einem Beschluss hervor, mit dem das Gericht einen gegen die Maßnahme gerichteten Eilantrag des Landesverbands der Partei ablehnte (Beschl. v. 20.05.2019, Az. 6 K 385/19).

Das Plakat zeigt neben der Überschrift das NPD-Parteilogo und die Aufforderung "Widerstand – jetzt".  Die Überschrift ist zudem graphisch mit Totenkreuzen und Ortsnamen unterlegt, in denen es in der jüngeren Vergangenheit zu Gewalt- und Tötungsdelikten kam, die Tätern mit Migrationshintergrund zugeschrieben werden. 

Die Stadt Zittau sah in den Plakaten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 3 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes und ließ sie entfernen. Die NPD wollte die Stadt daraufhin im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichten, die Wahlplakate wieder an ihren ursprünglichen Standorten aufzuhängen.

NPD greift Menschenwürde von Migranten an

Das VG bestätigte aber die Auffassung der Stadt und wies den Antrag der rechtsextremen Partei ab. Die Wahlplakate erfüllten offensichtlich den Straftatbestand der Volksverhetzung und stellten deshalb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, entschied das Gericht. Die NPD greife mit dem Wahlplakat die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebenden Migranten an. Dieser Teil der Bevölkerung werde "von ihr böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", so das VG weiter.

Durch die im "kriegerischen Jargon" formulierte Aufforderung "Stoppt die Invasion" und "Widerstand – jetzt" würden "die Bürger unverhohlen dazu aufgefordert, sich nun selbst gegen die Migration und einreisende Ausländer zu wehren". Dadurch werde laut Gericht nicht nur das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt. Vielmehr seien solche Äußerungen auch geeignet, "das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssicherheit zu erschüttern, eine latent vorhandene Gewaltbereitschaft insbesondere rechtsradikal gesinnter Personen gegenüber Migranten zu stärken, Abneigungen hervorzurufen und die Gewaltschwelle herabzusetzen und damit den öffentlichen Frieden zu gefährden".

Durch die Verwendung der Plakate im öffentlichen Straßenraum habe die NPD eine "Dauerstraftat" verwirklicht, die von der Behörde in der von ihr gewählten Form habe beendet werden könne, heißt es in dem Beschluss weiter. Die NPD kann noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

* Update 21.05., 14:50 *

Dasselbe Wahlplakat hat am Dienstag auch das VG in Düsseldorf beschäftigt. Auch im Rheinland kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass Inhalt und Gestaltung der Plakate volksverhetzend sind und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Im vom Düsseldorfer VG entschiedenen Fall hatte der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach die NPD mit einer Ordnungsverfügung aufgefordert, alle Plakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Das Gericht lehnte den Eilantrag der Partei dagegen ab. Die Ordnungsverfügung sei rechtmäßig (VG Düsseldorf, Beschl. 21.05.2019, Az. 20 L 1449/19).

acr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Dresden und Düsseldorf* sehen Volksverhetzung: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35497 (abgerufen am: 17.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Europawahl
    • NPD
    • Parteien
    • Rechtsextremismus
    • Volksverhetzung
    • Wahlen
    • Werbung
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Dresden
Eine Frau sucht in einem Lager Medikamentenbestellungen zusammen 14.08.2026
Werbung

OLG Frankfurt zum Wettbewerbsrecht:

Angeb­li­cher "20-Euro-Rabatt" ist irre­füh­rend

Die "Shop Apotheke" warb mit einem "20-Euro-Rabatt" auf E-Rezepte. Meist wurden daraus aber höchstens 2,50 Euro, weil eine versteckte Staffelung im Kleingedruckten zugunsten des Unternehmens ausging. Das OLG hat diese Werbung nun untersagt.

Artikel lesen
Schild am Ständehaus, dem Sitz des Oberlandesgerichts Dresden 14.08.2026
Extremismus

Gerichtspräsident scheitert vorm BVerfG:

Ober­lan­des­ge­richt muss uner­wünschten Refe­rendar trotzdem aus­bilden

Das OVG Sachsen hatte den Freistaat verpflichtet, einen Referendar mit rechtsextremer Vergangenheit ins Referendariat aufzunehmen. Der für die Ausbildung verantwortliche OLG-Präsident erhob Verfassungsbeschwerde, blieb aber erfolglos.

Artikel lesen
Nikolai Rybakov 11.08.2026
Russland

Nach Entscheidung des Obersten Gerichts Russlands:

Oppo­si­ti­on­s­partei will gegen Wahlaus­schluss kämpfen

Am Montag hat Russlands Oberstes Gericht die Partei Jabloko von der Parlamentswahl im September ausgeschlossen. Die gegen den russischen Angriffskrieg auftretende Partei gibt sich kämpferisch und will Berufung einlegen.

Artikel lesen
Rhein und Brassertufer in Bonn mit dem Katamaran Filia Rheni 07.08.2026
Unlauterer Wettbewerb

OLG Köln entscheidet Bonner Reederei-Streit:

Wer­bung für kos­ten­losen Pendler-Shuttle ist zulässig

Wegen einer Brückensperrung in Bonn warb ein Schifffahrtsunternehmen vorübergehend mit einem kostenlosen Shuttle. Gültig war der nur für Rhein-Pendler. Eine Konkurrentin sah darin irreführende Werbung, die Gerichte sehen es anders.

Artikel lesen
Die Angeklagten stehen im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg 05.08.2026
Rechtsextremismus

Hanseatisches Oberlandesgericht:

Haft­strafen im Pro­zess gegen "Letzte Ver­tei­di­gungs­welle"

Seit März standen in Hamburg mutmaßliche Mitglieder der rechten Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht. Weil sie so jung sind, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nun hat das Hanseatische OLG Haftstrafen verhängt.

Artikel lesen
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Verfassungsrichter, fordert Wahlrechtsreform 30.07.2026
Wahlrecht

Vorschlag von Ex-BVerfG-Präsident Papier:

Par­teien dis­ku­tieren über Fünf-Pro­zent-Hürde

AfD-Chefin Weidel meint: Die Fünf-Prozent-Hürde gehöre abgeschafft. Während die Union den Status Quo beibehalten will, befürwortet die Linke den Vorschlag des Ex-Verfassungsrichters, eine Drei-Prozent-Hürde zu schaffen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d)

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Erzdiöse Freiburg
Rechts­re­fe­rent/-in (w/m/d)

Erzdiöse Freiburg, Frei­burg im Breis­gau

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH