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VG nimmt sächsischen Verfassungsschutz in die Pflicht: Punk­band darf nicht mehr als links­ex­trem ein­ge­stuft werden

02.08.2019

Rock-Band vor einem Publikum

© Евгений Вдовин - stock.adobe.com

Der Sächsische Verfassungsschutz muss die als linksextremistisch eingestufte Punk-Band "Dr. Ulrich Undeutsch" aus seinem Jahresbericht 2018 löschen. Seine Entscheidung gab das VG Dresden am Donnerstag bekannt.

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Die aus Grünhainichen im Erzgebirge stammende Punkband "Dr. Ulrich Undeutsch" darf vom Sächsischen Verfassungsschutz nicht mehr als linksextremistisch eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Dresden (VG) gab einem Antrag der Musiker im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes statt, mit dem sie begehrten, aus dem Verfassungsschutzbericht 2018 entfernt zu werden. Die Behörde muss die Band nun aus ihrem Bericht löschen, wie das Dresdner Gericht am Donnerstag bekanntgab (Beschl. v. 26.07.2019, Az. 6 L 447/19).

Das VG habe in dem Beschluss festgestellt, dass sie mit der Bezeichnung "linksextremistische Band" diskreditiert würden, schrieben die Musiker in einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung. Der Sächsische Verfassungsschutz hatte die 2007 gegründete Band wegen Texten in einigen ihrer Lieder als linksextremistisch eingestuft. Die Musiker beriefen sich bei ihrer Klage auf die künstlerische Freiheit. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache müssen die beanstandeten Einträge in den im Internet abrufbaren Dateien entfernt werden.

Außerdem darf die Behörde den Verfassungsschutzbericht 2018 nicht weiterverbreiten, solange die Eintragungen zu der Band nicht unkenntlich gemacht worden sind, wie das Gericht weiter ausführte.

Ein Termin zur Entscheidung in der Hauptsache sei noch nicht datiert, so der Anwalt der Punkband.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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VG nimmt sächsischen Verfassungsschutz in die Pflicht: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36855 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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