Das VG Chemnitz hat sich zuletzt mit "Hängt die Grünen"- Plakaten auseinandergesetzt. Nun folgte ein Beschluss zu Wahlplakaten der Satirepartei "Die Partei". Sie dürfen hängen bleiben, befand das VG.
Das Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz hat sich erneut mit der Zulässigkeit von Wahlplakaten auseinandergesetzt. Die Richter:innen entschieden, dass Plakate der Satirepartei "Die Partei" mit den Slogan "Nazis töten." und "Feminismus, ihr Fotzen!" weiter hängen bleiben dürfen (Beschl. v. 16.09.2021, Az. 7 L 395/21). Zuvor hatte die Stadt Plauen die Entfernung der Plakate angeordnet.
Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Plakatinhalte keinen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit darstellten, insbesondere nicht gegen Strafvorschriften (§§ 111, 185 StGB). Einen solchen Verstoß hatte auch die Stadt Plauen laut Mitteilung des Gerichts zuletzt nicht mehr festgestellt, sondern lediglich eine Gefahr für die öffentliche Ordnung angenommen.
Im "Schutzbereich der Meinungsfreiheit"
Das VG berief sich in seinem Beschluss auf die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung und kam zum Ergebnis, dass es sich bei den betreffenden Sprüchen auf den Wahlplakaten um Werturteile handele, die in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fielen. Schließlich umfasse diese auch das Recht, sich im politischen Meinungskampf "selbst in überspitzter und polemischer Form kritisch zu äußern", so das VG in seinem Beschluss. Eine Einschränkung dieses Rechts lediglich unter Berufung auf eine Gefahr der öffentlichen Ordnung reiche nicht aus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Zuletzt hatte das VG Chemnitz eine Anordnung der Stadt Zwickau gekippt. Diese hatte verfügt, dass die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" abnehmen musste. Das VG Chemnitz hatte das Aufhängen der Plakate mit seiner Entscheidung erlaubt, allerdings mit der Auflage, 100 Meter Abstand zu Wahlwerbung der Grünen einzuhalten. Die Stadt Zwickau hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingereicht.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
VG Chemnitz entscheidet erneut über Wahlwerbung: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46048 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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