Druckversion
Donnerstag, 13.08.2026, 04:09 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-bremen-urteil-kosten-polizeieinsaetze-fussball-vereine-bescheid-rechtswidrig
Fenster schließen
Artikel drucken
22958

Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen: Ein kleiner Sieg für die DFL

17.05.2017

Polizeieinsatz bei Fußballspiel (Symbolbild)

© seite3 - stock.adobe.com

Die DFL muss vorerst nicht für die Kosten von Polizeieinsätzen zahlen, die bei Fußballspielen anfallen. Das entschied das VG Bremen und gab damit der Liga im Rechtsstreit mit der Hansestadt Recht. Es ließ aber die wichtigste Frage offen.

Anzeige

Wer Risikoveranstaltungen ausrichtet, der muss für die Folgen zahlen - soweit die Logik der Freien Hansestadt Bremen. Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen sah dies aber anders und gab am Mittwoch einer Klage der Deutschen Fußbal Liga (DFL) statt (Urt. v. 17.05.2017). Ein Sieg auf ganzer Linie ist die Entscheidung aber nicht.

Beim Bundesligaspiel des SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19.04.2015 hatte die Polizei in Bremen mit zusätzlichen Kräften anrücken müssen, um dem erwarteten Gefahrenpotential des Spiels gerecht zu werden. Für diesen Einsatz hatte das Bundesland Bremen der DFL schließlich einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro geschickt.

So ähnlich wurde auch bei weiteren sogenannten Hochrisikospielen des SV Werder Bremen verfahren, sodass sich die Gesamtforderung der Stadt gegen die DFL mittlerweile auf über eine Million Euro beläuft. Die Liga führt das operative Geschäft des Bundesligaverbandes und verantwortet dabei die Organisation und die Vermarktung des deutschen Profifußballs.

Gericht nimmt zu verfassungsrechtlicher Problematik keine Stellung

Vor dem VG wehrte sich die DFL nun in einem Musterverfahren gegen den Bescheid für das Spiel zwischen Bremen und dem Hamburger Spielverein - mit Erfolg. Das VG erklärte ihn für rechtswidrig und hob ihn auf.

Die rechtliche Legitimation einer Kostenbeteiligung von Fußballvereinen an den bei ihren Spielen entstehenden Polizeieinsätzen ist hoch umstritten. Allerdings nahm das Gericht ausweislich der mündlichen Urteilsbegründung zu dieser Frage keine Stellung.

Ob gegen die gesetzliche Grundlage im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, könne dahinstehen, so die Auffassung des Gerichts. Ebenso sei es unerheblich, ob im konkreten Fall der Kostenbescheid ermessensfehlerhaft ergangen sei. In der Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin Silke Benjes die gesetzliche Grundlage nach vorläufiger Einschätzung sogar als verfassungskonform bewertet.

Berechnungsmethode zu unbestimmt

Allerdings sei die Berechnungsmethode der Gebühr zu unbestimmt und die Vorschrift somit rechtswidrig. Nach der aufgrund des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes erlassenen Kostenverordnung für die Innere Verwaltung berechne sich die Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte. Die dabei geltend gemachten Kosten seien für den Veranstalter aber nicht kalkulierbar, da keine ausreichenden Bemessungsfaktoren vorlägen.

DFL-Präsident Reinhard Rauball feierte die Entscheidung gleichwohl als Sieg: "Wir haben gewonnen", jubelte er, wenngleich er anmerkte: "Das war nur ein Zwischenschritt heute". Reinhard Grindel, Präsident des Deutschen Fußballbundes (DFB) stimmte zu: Das Gericht habe bestätigt, "dass die Sicherung von Recht und Ordnung vor allem Aufgabe der staatlichen Behörden ist, mit denen der DFB eng und zielorientiert zusammenarbeitet".

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte die Position der DFL: "Öffentliche Sicherheit und Ordnung herzustellen, kann nicht davon abhängig sein, wer dafür bezahlt und wer nicht". Sein Parteikollege, der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer, gab sich angesichts der Haltung des Gerichts kämpferisch: "Das war der erste Auftakt und nicht das Ende der Veranstaltung".

mam/LTO-Redaktion/dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22958 (abgerufen am: 13.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Fußball
    • Polizei
    • Profisport
    • Vereine
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Bremen
Eine Drohne vom Typ Falke A1 Argus Interceptor der Heimatschutzdivision der Bundeswehr, fliegt am Himmel. Im Vordergrund steht ein Bundeswehrsoldat. 10.08.2026
Drohnen

Nach Vorfall am Leipziger Flughafen:

Wer ver­tei­digt Deut­sch­land gegen Drohnen?

Wer ist zuständig? Wer hat überhaupt die technischen Fähigkeiten? Und sollte die Bundeswehr im Inneren mehr unterstützen dürfen? Die kontroverse Debatte um die Luftverteidigung ist trotz neuer Regelungen wieder in vollem Gange. Der Überblick.

Artikel lesen
Blick auf die Promenade an der Spree mit dem Jakob-Kaiser-Haus links und dem Kunstwerk "Grundgesetz 49" 05.08.2026
Kunst

OVG gibt Sicherheitsbehörde Recht:

Kunst­werk weg, Anspruch weg

Entsprechend dem Polizeirecht haben Behörden die Holzstele aus einem Kreativprojekt vernichtet. Die Künstler wollten danach wenigstens die Überreste des ihrer Arbeit haben, doch dafür sah das OVG Berlin-Brandenburg keine Rechtsgrundlage.

Artikel lesen
Ein Polizist steht am Eingang zur Kleingartenkolonie Burgwallschanze in Berlin-Spandau 05.08.2026
Polizei

Tödlicher Polizeieinsatz nach dem Berliner CSD-Anschlag:

Warum musste Abdul Bal­lout sterben?

Die Erschießung von Abdul Ballout erschwert die Ermittlungen zum CSD-Anschlag. Die vier abgegebenen Schüsse werfen Fragen auf, doch Polizei und Staatsanwaltschaft verweigern LTO Antworten. Was sagt ein Polizeiexperte zu derartigen Einsätzen?

Artikel lesen
Von rechts grätscht ein Spieler (grün) in Richtung seines Gegenspielers (rot) 04.08.2026
Schadensersatz

LG Köln zur Haftung im Hobbyfußball:

Kein Scha­dens­er­satz nach Grät­sche des eigenen Mit­spie­lers

Fußballer haften für Fouls nur dann auf Schadensersatz, wenn sie die Spielregeln grob verletzen. Das LG Köln verneinte dies im Fall eines Hobbyfußballers, der Opfer einer Blutgrätsche seines Teamkollegen geworden war.

Artikel lesen
Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Düsseldorf 30.07.2026
Beleidigung

Wegen Beleidigung von Einsatzkräften:

1.000 Euro Geld­strafe für betrun­kene Anwältin

Sie war stark angetrunken, hatte sich in einer U-Bahn-Station erbrochen und soll dann ausfallend geworden sein: Eine Düsseldorfer Anwältin muss wegen Beleidigungen gegen Sanitäter und Polizisten eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen.

Artikel lesen
Berliner Polizei am Tatort des CSD-Anschlags 28.07.2026
Innere Sicherheit

Alle wollen gegen sie vorgehen:

Wie wird man eigent­lich ein "Gefährder"?

Große Debatte nach dem CSD-Anschlag: Islamistische Gefährder sollen in Präventivhaft sitzen oder sogar ausgebürgert werden. Dabei ist der Begriff gar nicht verbindlich definiert. Betroffene können auch nicht gegen die Einstufung klagen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Telefon – die Visitenkarte der Kanzlei

13.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee - Meinungsfreiheit, Mobiles Arbeiten und Homeoffice

13.08.2026, Lübeck

Streitiges Vorsorge- und Betreuungsrecht – Erbrecht beginnt vor dem Erbfall

13.08.2026

Logo von White & Case
Exklusives Kaiserseminar

26.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee Kündigungsschutzrecht 2026

14.08.2026, Lübeck

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH