Die DFL muss vorerst nicht für die Kosten von Polizeieinsätzen zahlen, die bei Fußballspielen anfallen. Das entschied das VG Bremen und gab damit der Liga im Rechtsstreit mit der Hansestadt Recht. Es ließ aber die wichtigste Frage offen.
Wer Risikoveranstaltungen ausrichtet, der muss für die Folgen zahlen - soweit die Logik der Freien Hansestadt Bremen. Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen sah dies aber anders und gab am Mittwoch einer Klage der Deutschen Fußbal Liga (DFL) statt (Urt. v. 17.05.2017). Ein Sieg auf ganzer Linie ist die Entscheidung aber nicht.
Beim Bundesligaspiel des SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19.04.2015 hatte die Polizei in Bremen mit zusätzlichen Kräften anrücken müssen, um dem erwarteten Gefahrenpotential des Spiels gerecht zu werden. Für diesen Einsatz hatte das Bundesland Bremen der DFL schließlich einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro geschickt.
So ähnlich wurde auch bei weiteren sogenannten Hochrisikospielen des SV Werder Bremen verfahren, sodass sich die Gesamtforderung der Stadt gegen die DFL mittlerweile auf über eine Million Euro beläuft. Die Liga führt das operative Geschäft des Bundesligaverbandes und verantwortet dabei die Organisation und die Vermarktung des deutschen Profifußballs.
Gericht nimmt zu verfassungsrechtlicher Problematik keine Stellung
Vor dem VG wehrte sich die DFL nun in einem Musterverfahren gegen den Bescheid für das Spiel zwischen Bremen und dem Hamburger Spielverein - mit Erfolg. Das VG erklärte ihn für rechtswidrig und hob ihn auf.
Die rechtliche Legitimation einer Kostenbeteiligung von Fußballvereinen an den bei ihren Spielen entstehenden Polizeieinsätzen ist hoch umstritten. Allerdings nahm das Gericht ausweislich der mündlichen Urteilsbegründung zu dieser Frage keine Stellung.
Ob gegen die gesetzliche Grundlage im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, könne dahinstehen, so die Auffassung des Gerichts. Ebenso sei es unerheblich, ob im konkreten Fall der Kostenbescheid ermessensfehlerhaft ergangen sei. In der Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin Silke Benjes die gesetzliche Grundlage nach vorläufiger Einschätzung sogar als verfassungskonform bewertet.
Berechnungsmethode zu unbestimmt
Allerdings sei die Berechnungsmethode der Gebühr zu unbestimmt und die Vorschrift somit rechtswidrig. Nach der aufgrund des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes erlassenen Kostenverordnung für die Innere Verwaltung berechne sich die Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte. Die dabei geltend gemachten Kosten seien für den Veranstalter aber nicht kalkulierbar, da keine ausreichenden Bemessungsfaktoren vorlägen.
DFL-Präsident Reinhard Rauball feierte die Entscheidung gleichwohl als Sieg: "Wir haben gewonnen", jubelte er, wenngleich er anmerkte: "Das war nur ein Zwischenschritt heute". Reinhard Grindel, Präsident des Deutschen Fußballbundes (DFB) stimmte zu: Das Gericht habe bestätigt, "dass die Sicherung von Recht und Ordnung vor allem Aufgabe der staatlichen Behörden ist, mit denen der DFB eng und zielorientiert zusammenarbeitet".
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte die Position der DFL: "Öffentliche Sicherheit und Ordnung herzustellen, kann nicht davon abhängig sein, wer dafür bezahlt und wer nicht". Sein Parteikollege, der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer, gab sich angesichts der Haltung des Gerichts kämpferisch: "Das war der erste Auftakt und nicht das Ende der Veranstaltung".
mam/LTO-Redaktion/dpa
Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22958 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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