Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 05:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg6k66617-zweckentfremdungsverbot-verfassungsgemaess
Fenster schließen
Artikel drucken
31925

VG Berlin zu Vermietungen an Touristen: Zwe­ck­ent­f­rem­dungs­verbot ist ver­fas­sungs­gemäß

07.11.2018

Berlin Mitte Skyline

© eyetronic - stock.adobe.com

Berlin hat es Wohnungsinhabern im April nochmals schwerer gemacht, ihren Wohnraum an Feriengäste zu vermieten. Weil so aber wirtschaftliche Anreize zu einer zweckfremden Nutzung abgewehrt werden sollen, sei dies verfassungsgemäß, so das VG.

Anzeige

Wer in Berlin eine Nebenwohnung hat, darf sie nur eingeschränkt an Feriengäste vermieten. Die verschärften Genehmigungsvoraussetzungen hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin nun als verfassungsgemäß angesehen, wie es am Mittwoch bekanntgab (Urt. v. 17.10.2018, Az. VG 6 K 666.17 und VG 6 K 537.17).

Wegen des Wohnungsmangels in der Hauptstadt darf Wohnraum an Touristen nur mit einer behördlichen Genehmigung vermietet werden. Im April hat der Landesgesetzgeber die Anforderungen an eine Genehmigung nochmals verschärft. Das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) unterscheidet dabei zwischen Haupt- und Nebenwohnungen. Erstere dürfen Privatleute während ihrer Abwesenheit zu anderen als Wohnzwecken verwenden, wenn sie dort ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt behalten.

Bei Berliner Nebenwohnungen müssen sie hingegen eine Höchstgrenze beachten, der Wohnraum darf maximal 90 Tage an Feriengäste vermietet werden. Haben sie daneben eine Hauptwohnung oder mindestens eine weitere Nebenwohnung in Berlin, sollen sie gar keine Genehmigung zur Vermietung an Touristen bekommen. 

VG: Keine Anreize für zweckfremde Nutzung 

Als das Wohnungsamt Inhabern einer Nebenwohnung im Bezirk Mitte beziehungsweise Pankow deswegen keine Genehmigung dafür erteilte, den Wohnraum an Feriengäste zu vermieten, zogen sie vor Gericht. Aber sie scheiterten mit ihren Klagen.

Die Inhaber dürften die Nebenwohnungen erlaubnisfrei an Familienangehörige überlassen. Die Genehmigung zur Vermietung als Ferienwohnung sei jedoch zu versagen, auch wenn die Nebenwohnung dann zwischenzeitlich unbewohnt bleibe, so die 6. Kammer. Der Gesetzgeber habe mit der Überarbeitung des ZwVbG wirtschaftliche Anreize für eine zweckfremden Nutzung abwehren wollen.

Auch einen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für 90 Tage im Jahr hätten die Wohnungsinhaber nicht, da sie bereits über eine Haupt- bzw. Nebenwohnung in Berlin verfügten. Diese Genehmigungsvoraussetzungen stünden auch mit dem Eigentumsgrundrecht, dem Vertrauensschutz und dem Gleichheitssatz in Einklang, entschied das VG.

mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin zu Vermietungen an Touristen: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31925 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Behörden
    • Eigentum
    • Tourismus
    • Untervermietung
    • Wohneigentum
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
Wal "Timmy" ist seit über zwölf Tagen gestrandet 13.04.2026
Tierschutz

Recht auf Rettung?:

Warum die Tier­f­reunde von Wal "Timmy" vor Gericht schei­tern

Mehrere Privatpersonen und ein Verein wollen den in der Ostsee gestrandeten Buckelwal doch noch retten lassen, obwohl die Landesregierung die Rettungsmaßnahmen eingestellt hat. Acht entsprechende Anträge lehnte das VG Schwerin nun aber ab.

Artikel lesen
Ein Einfamlienhaus - Symbolbild 16.03.2026
Eigentum

OLG Zweibrücken hält Grundbucheintrag für unbestimmt:

Die Dach­ge­schoss­woh­nung, die keine war

Wenn im Dachgeschoss keine "abgeschlossene Wohnung" existiert, ist ein entsprechend eingetragenes Wohnrecht wegen Unbestimmtheit unwirksam, entschied das OLG Zweibrücken. Deshalb scheiterte die Räumungsklage eines Sohnes gegen seinen Vater.

Artikel lesen
Ein bulgarischer Reisepass auf einem gepackten Reiserucksack 12.03.2026
trans

EuGH zur EU-Freizügigkeit:

Mit­g­lied­staaten müssen Aus­weise von trans Per­sonen anpassen

Eine als Mann geborene Bulgarin, die nun als Frau in Italien lebt, hat Anspruch darauf, dass Bulgarien das Geschlecht in ihren Ausweisen und Dokumenten ändert. Alles andere verstoße gegen das EU-Freizügigkeitsrecht, so der EuGH.

Artikel lesen
Ein Mann trägt Akten unter dem Arm. 20.02.2026
Rechtsschutz

VwGO-Reform – Downgrade des Rechtsstaats?:

Sch­lei­chender Abbau effek­tiven Rechts­schutzes

Die geplante VwGO-Reform ist ein Downgrade des Schutzes gegen übergriffiges hoheitliches Handeln. Anstelle der Beschneidung effektiven Rechtsschutzes ist eine grundlegende Veränderung verkrusteter Strukturen nötig, meint Arne-Patrik Heinze.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Gebäude vor blauem Himmel 04.02.2026
Mietwohnung

BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf:

Münchner Fami­lien-GbR darf erst in zehn Jahren kün­digen

Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Frank­furt am Main

Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/x) Mün­chen

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) – in al­len Pra­xis­grup­pen mit Pro­gram­mier­er­fah­rung

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH