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VG Berlin hat Verständnis für Berliner Sommerbäder: Nur mit Aus­weis ins Schwimmbad

06.05.2026

Eingang am Sommerbad Neukölln

Hoffentlich den Personalausweis dabei: Sonst geht es nicht herein ins Sommerbad Neukölln. Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE | Vladimir Menck/SULUPRESS.DE

Die Berliner Sommerbäder machten in der Vergangenheit mit Schlägereien und Polizeieinsätzen Schlagzeilen. Nun entschied das VG Berlin: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung sind zulässig. Dadurch sei es in den Bädern ruhiger geworden.

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Die Berliner Bäder dürfen von allen Badegästen die Personalausweise kontrollieren, auch Videoüberwachung im Einlassbereich einiger Bäder ist erlaubt. Nach Tumulten und Schlägereien in einigen Berliner Freibädern wurden vor drei Jahren Videokameras aufgestellt und Ausweise kontrolliert. Ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen war das nicht, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin und gab damit den Bäderbetrieben recht (Urt. v. 06.05.2026, Az. VG 42 K 73/25). Die Bäder hatten wegen einer Verwarnung der Berliner Datenschutzbeauftragten geklagt.

Die Berliner Bäder betreiben als größter kommunaler Bäderbetrieb Europas unter anderem 29 Sommerbäder. 2023 kam es zu zahlreichen Vorfällen wie Drohungen und verbalen und körperlichen Angriffen von Badegästen untereinander und gegenüber dem Personal. Dreimal mussten Bäder geräumt werden. Daraufhin führten die Bäder ein Sicherheitskonzept ein, zu dem insbesondere eine Ausweiskontrolle für Badegäste ab 14 Jahren und Videoüberwachung in einigen Bädern gehören.

Datenschutzbeauftragte: Badegäste filmen nicht verhältnismäßig

Unmittelbar danach schaltete sich die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp ein und prüfte die Maßnahmen. Diese Prüfung dauerte: Am 4. August 2025 endete sie mit einer Verwarnung der Berliner Bäderbetriebe wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung seien weder geeignet noch erforderlich, um die Sicherheit in den Sommerbädern zu gewährleisten. 

Kamp argumentierte, es sei nicht verhältnismäßig, dass jeder Badegast ohne Einwilligung gefilmt wird. Zudem würden Kameras an Eingängen keinen Randalierer später am Becken von seiner Aggression abhalten. Nur dreimal habe die Polizei in drei Jahren Videoaufnahmen, die 72 Stunden gespeichert würden, abgefragt, um Täter zu identifizieren. Weil die gezeigten Ausweise nicht mit den Listen der Hausverbote abgeglichen würden, sei auch diese Maßnahme wirkungslos.

Die Berliner Bäder klagten gegen die Verwarnung. Die Maßnahmen seien wirksam. Vor Gericht betonte die Anwältin der Bäderbetriebe, die Gefahrenabwehr wiege schwerer als die Bedenken wegen des Datenschutzes. Die Sicherheitslage habe sich nach Einführung der vielen Maßnahmen deutlich verbessert. Zudem würden die Ausweise nur gesichtet und die Daten nicht erfasst. Die Anforderungen der Datenschutzbeauftragten seien "realitätsfern und der Situation nicht angemessen". 

Maßnahmen wirken, weniger Vorfälle

Das VG Berlin folgte im Wesentlichen der Einschätzung der Bäder. Der Richter sagte zur Begründung, die Eingriffe in die Rechte der Badegäste durch die Kameras an den Eingängen von vier Freibädern und die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen seien gering.

Zwar würden tatsächlich Daten der Badegäste erfasst, auch wenn die Ausweise nur kurz im Vorbeigehen gezeigt würden. Allerdings hätten die damaligen "tumultartigen Szenen in Bädern" gezeigt, dass "Handlungsbedarf bestand", so der Richter. Es sei durchaus plausibel, dass das Verhalten möglicher Straftäter wegen einer möglichen Identifizierung durch Videoaufnahmen beeinflusst werde. Auch könne das Mitführen von Ausweisen die Identifizierung von bestimmten Personen erleichtern.

Dieses Maßnahmenpaket sei auch erfolgreich, so der Richter. Das zeige sich am Rückgang der strafrechtlich relevanten Vorfälle. 2023 habe es in den vier Bädern mit Kameras (Kreuzberg, Neukölln, Pankow und im Bad am Insulaner) nach einer Zählung 88 strafrechtlich relevante Vorfälle gegeben, 2024 noch 66, sagte der Richter. Bei allen Bädern seien die Zahlen ebenfalls zurückgegangen, von 294 auf 154. Welche der vielen Maßnahmen für mehr Sicherheit gesorgt hätten, lasse sich nicht "trennscharf" feststellen, das sei aber auch nicht nötig. Das Maßnahmenbündel sei insgesamt geeignet und erforderlich gewesen für mehr Sicherheit. "Das ist ablesbar an der Statistik." 

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Niedriger Eingriff, viel Gewinn

Es liege ein niedrigschwelliger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so das VG. Der "durch die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung erzeugte Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit" sei jedoch höher zu gewichten, erklärte das Gericht. In dieser Abwägung sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Ausweiskontrolle nicht dokumentiert wird und die Videoüberwachung ohne Live-Beobachtung sowie mit einer Speicherzeit von 72 Stunden in einem angemessenen Verhältnis zum Sicherheitszweck stehe.

Die Bäder setzen neben den Kameras und den Ausweiskontrollen auch auf mehr Wachleute, mobile Polizeiwachen vor den Bädern, höhere Zäune, geschlossene Rutschen und Sprungtürme, eine schnelle Schließung bei drohender Überfüllung, Sportangebote für Jugendliche, Deeskalationstraining für Bademeister, mehr Hausverbote und Online-Tickets, um Wartezeiten zu verkürzen.

Der Sprecher der Datenschutzbeauftragten kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und dann zu entscheiden, ob man gegen die VG-Entscheidung vorgehen wird.

 aka/dpa/LTO-Redaktion

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VG Berlin hat Verständnis für Berliner Sommerbäder: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59906 (abgerufen am: 15.10.2026 )

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