Druckversion
Sonntag, 24.09.2023, 15:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg3l107114-beschluss-betriebspraktikum-bundesland-schueler/
Fenster schließen
Artikel drucken
13978

VG Berlin zu Schülerpraktikum: Betreuung über Skype nicht ausreichend

01.12.2014

Berliner Schüler müssen das in der Neunten Klasse vorgesehene Betriebspraktikum wohl grundsätzlich in Berlin absolvieren. Die Kommunikation mit der betreuenden Lehrkraft mittels Skype sei im Gegensätz zu einem persönlichen Gespräch zu oberflächlich, entschied das VG Berlin im Eilverfahren. 

Anzeige

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hat den Eilantrag eines Schülers, sein Betriebspraktikum in Niedersachsen absolvieren zu dürfen, mit Beschluss vom 27.11.2014 abgelehnt (Az. VG 3 L 1071.14).

Der 15-jährige Berliner Schüler wollte sein im Dezember 2014 beginnendes Praktikum in einem Betrieb in Niedersachsen durchführen. Dies wurde von der Schulleitung jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die organisatorischen Möglichkeiten der Schule dazu nicht ausreichend seien. Auch dass der Schüler anbot, mit der ihn betreuenden Lehrkraft über Skype zu kommunizieren und die dafür erforderliche Ausrüstung der Schule zur Verfügung zu stellen, half ihm nicht.

Einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Schule lehnte das VG ab. Dies begründete das Gericht damit, dass nach den für Betriebspraktika geltenden Ausführungsvorschriften praxisbezogene Angebote grundsätzlich im Land Berlin stattfinden müssten. Nur in besonders begründeten Einzelfällen und mit Zustimmung oder auf Antrag der Erziehungsberechtigten könne die Schulleitung entsprechend den schulorganisatorischen Möglichkeiten die Durchführung auch in angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zulassen.

Nach Ansicht der Richter seien die Bestimmungen sachgerecht und nicht zu beanstanden. Sie sollten die ausreichende Betreuung und den ausreichenden Kontakt mit der für das Praktikum verantwortlichen Lehrkraft sicherstellen. Dies sei bei einer Kommunikation über Skype jedoch nicht gewährleistet, der Betreuer so nur einen oberflächlichen Eindruck erhalte. Der Kontakt über Skype sei deutlich weniger intensiv und informativ als ein unmittelbares Gespräch oder ein persönlicher Besuch im Praktikumsbetrieb.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

dpa/afl/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin zu Schülerpraktikum: Betreuung über Skype nicht ausreichend . In: Legal Tribune Online, 01.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13978/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Praktika
    • Schulen
25.09.2023
Impfpflicht

VG zum Nachweis einer Masernimpfung:

Gesund­heit­samt darf gege­be­nen­falls ein Zwangs­geld androhen

Schulkinder müssen seit 2020 eine Masernimpfung nachweisen. Legen die Eltern keinen Impfnachweis vor, darf das Gesundheitsamt ein Zwangsgeld androhen, so das VG Berlin nun in mehreren Eilverfahren.

Artikel lesen
22.09.2023
Glücksspiel

Wettbüros und Jugendschutz:

Führe uns nicht in Ver­su­chung

Wettbüros in Rheinland-Pfalz müssen 250 Meter Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen halten. Eine Betreiberin klagte dagegen. Ist die Abstandsregelung ein wirksames Mittel zur Suchtprävention? Die Frage entschied nun das OVG Koblenz.

Artikel lesen
28.09.2023
Presseschau

Die juristische Presseschau vom 28. September 2023:

EGMR ver­han­delte Kli­maklage / Wird StAin Bror­hilker ent­lastet oder ent­machtet? / BVerfG zu Pan­de­mie­ver­trag

Der EGMR verhandelte über die Klimaklage junger Portugiesen gegen 32 Staaten. NRW-Justizminister Limbach will die Brorhilker-Abteilung halbieren. Das BVerfG lehnte eine Klage gegen die deutsche Beteiligung an einem WHO-Pandemievertrag ab.

Artikel lesen
27.09.2023
Klimaschutz

EGMR verhandelt Klimaklage junger Portugiesen:

Muss man erst in 32 Staaten klagen?

David gegen Goliath: Sechs portugiesische Jugendliche fordern mehr Klimaschutz von 32 Staaten. Am Mittwoch verhandelte der EGMR. Die Staaten halten die Beschwerde u. a. mangels Erschöpfung des Rechtsweges für unzulässig.

Artikel lesen
25.09.2023
Staatsexamen

Aktuelle Zahlen zum Zweiten Examen:

In Baden-Würt­tem­berg fallen die wenigsten durch

Mehr Prädikatsexamen, aber auch mehr Durchfaller im Vergleich zum Vorjahr: Die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Justiz zum Zweiten Examen sind da. Erneut war die Durchfallquote in Baden-Württemberg am geringsten.

Artikel lesen
26.09.2023
Vaterschaft

BVerfG verhandelt Vaterschaftsanfechtung:

Ein Kind, drei Eltern?

Ein leiblicher Vater kämpft um sein Recht, auch als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Ob das BVerfG seiner Verfassungsbeschwerde stattgeben wird, ist offen. Nicht ausgeschlossen, dass der Erste Senat den ganz großen Wurf wagt.

Artikel lesen
TopJOBS
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger - öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Werk­stu­dent für LTO-News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

Oppenhoff , Köln

Rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht

SammlerUsinger , Ber­lin

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Verwaltungsrecht im Selbststudium/ online

28.09.2023

Erfassung und Abrechnung nach Honorarvereinbarung leicht gemacht

28.09.2023

Kölner Tage Internationale Verrechnungspreise 2023

28.09.2023, Köln

Essentials – Die moderne Anwaltskanzlei

28.09.2023

Legal Tech Talk „Digitale Rechtsabteilung: Weniger Administration, mehr Zeit für wichtige Aufgaben?"

28.09.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH