Druckversion
Sunday, 22.05.2022, 22:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg2k20920-parteispendenaffaere-afd-prozess-verloren-parteiengesetz-parteispende-direktspende-alice-weidel/
Fenster schließen
Artikel drucken
45229

VG Berlin: AfD ver­liert Pro­zess um Par­tei­s­pen­den­af­färe

16.06.2021

Ein Überweisungsträger wird ausgefüllt.

Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Rund 132.000 Euro von unbekannten Spendern an die AfD waren nach dem Parteiengesetz unzulässig. Die AfD hätte sie unverzüglich zurücküberweisen und dem Bundestag anzeigen müssen. Das hat das VG Berlin entschieden.

Anzeige

Die Alternative für Deutschland (AfD) muss ca. 396.000 Euro an die Verwaltung des Deutschen Bundestags bezahlen. Eine dagegen gerichtete Klage lehnte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin am Mittwoch ab (Urt. v. 16.6.2021, Az. VG 2 K 209/20). Die AfD verliert damit den Prozess um die sog. Parteispendenaffäre.

Hintergrund des Urteils sind Einzahlungen in Höhe von rund 132.000 Euro von angeblichen Unternehmen aus der Schweiz, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Geschäftskonto der AfD eingegangen seien. Der Verwendungszweck sei "Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media" gewesen. Diese Gelder sind nach Angaben des VG dann auf ein Konto überwiesen worden, für das auch Alice Weidel verfügungsberechtigt gewesen sein soll. 

Monate später sei dann die Zurücküberweisung bis auf eine der Einzelspenden an eines der schweizerischen Unternehmen erfolgt. Die Einzelspende wurde nach Angaben des VG dann an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet. 

In der Folge stellte sich jedoch heraus, dass die schweizerischen Unternehmen gar nicht die wirklichen Spender waren. Die AfD hatte zwar eine Spenderliste vorgelegt. Im Juni 2019 teilte sie der Bundestagsverwaltung zufolge dann aber mit, "dass mittlerweile acht angebliche Spender gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz erklärt hätten, nicht gespendet zu haben". Die AfD erklärte gegenüber der Bundestagsverwaltung demnach weiter, sie verfüge daher "nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei".

Bei Direktspende ist Umweg ausgeschlossen

Da die Annahme des Geldes daher nach Ansicht der Bundestagsverwaltung unzulässig war, verpflichtete der Bundestagspräsident die AfD zur Zahlung des dreifachen Betrags mit der Begründung, die Spenden unterfielen dem Parteiengesetz. Nach dessen § 25 Abs. 3 S. 1 PartG müssen alle Spenden von mehr als 10.000 Euro separat im Rechenschaftsbericht der Partei mit Namen des Spenders ausgewiesen werden. Außerdem sind Spenden über 50.000 Euro nach S. 2 der Norm unverzüglich dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen.

Die AfD sah das jedoch anders und zog vor Gericht. Der Ansicht der Partei nach habe es sich um eine sog. Direktspende an Alice Weidel gehandelt, die nicht unter das Parteiengesetz falle. 

Diese Ansicht teilte das VG Berlin aber im Urteil von Mittwoch nicht. Direktspenden seien nur Spenden, die direkt und ohne Umweg einem Parteimitglied für eigene politische Zwecke zugewandt werden. Der Umweg über die Parteikasse sei ausgeschlossen. Doch das sei hier erfolgt. Der angegebene Verwendungszweck stehe dem nicht entgegen, denn es gebe auch zweckgebundene Parteispenden. 

Berufung ist noch möglich

Die Annahme der Spenden sei unzulässig gewesen, weil der wirkliche Spender der Partei nicht bekannt gewesen sei. Zudem habe die AfD die Spenden erst nach sieben bis neun Monaten zurücküberwiesen und nicht unverzüglich. Die Weiterleitung an die Bundesverwaltung hätte zudem nach § 25 Abs. 3 PartG ebenfalls unverzüglich erfolgen müssen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die AfD teilte mit, der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, werde dem Parteivorstand empfehlen, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Weidel kommentierte: "Eine junge Oppositionspartei wird für Spenden, die in voller Höhe zurückgezahlt wurden und von denen kein Vorteil erwachsen ist, mit der maximalen Strafe belegt und das auch noch zu Beginn des Bundestagswahlkampfes."

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin: AfD verliert Prozess um Parteispendenaffäre . In: Legal Tribune Online, 16.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45229/ (abgerufen am: 22.05.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Verfassungsgericht Brandenburg - AfD bleibt Ver­dachts­fall des Ver­fas­sungs­schutzes
  • Nach Entzug von Sonderrechten - Schröder lässt Aber­ken­nung juris­tisch prüfen
  • Deutsches Institut für Menschenrechte - Kein Staats­geld für AfD-nahe Stif­tung
  • Haushaltsausschuss beschließt Abwicklung des Büros - Bun­destag ent­zieht Schröder Son­der­rechte
  • Wahlrechtsreform - Union will Ampel mit eigenem Vor­schlag kon­tern
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Alternative für Deutschland (AfD)
    • Bundestag
    • Parteien
    • Parteienfinanzierung
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
TopJOBS
Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Per­so­nal­we­sen

Bundeswehr , Köln

Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) , Bonn

Do­zent*in (m/w/div) Hauptamt­lich Leh­ren­de*r für Rechts­wis­sen­schaf­ten

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) IT-Un­ter­stüt­zung

Bundeswehr , Bonn

Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

No­ta­ras­ses­so­ren und No­ta­ras­ses­so­rin­nen (w/m/d)

Notarkammer Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Ju­ris­tin/Ju­ris­ten (w/m/d) für die Stabs­s­tel­le Hoch­schul­me­di­zin

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg , Pots­dam

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ver­trags­be­ar­bei­tung

Bundeswehr , Ko­b­lenz

Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Step behind the scenes

17.06.2022, Velen

Kölner Anwaltstags 2022

24.05.2022, Köln

Besteuerung der öffentlichen Hand

24.05.2022

HealthTech | Digital Legal Academy 2022

24.05.2022

Wie werde ich Klimajurist*in?

24.05.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH