Erst erhielt Christian Lindner einen Kredit von der BBBank, dann sprach er als Bundesfinanzminister ein Grußwort für diese. Sein Ministerium muss der Presse dazu nun entsprechende Nachfragen beantworten, so das VG Berlin.
Aufgrund des nach wie vor hohen öffentlichen Interesses hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG) in einem am Montag veröffentliche Beschluss entschieden, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Presseanfragen zu einem Videogrußwort des Bundesfinanzministers Christian Lindner für eine Bank beantworten muss (Beschl. v. 26.6.2023, Az. VG 27 L 28/23). Das Grußwort steht in zeitlichem Zusammenhang mit einer privaten Kreditaufnahme durch Lindner bei eben dieser Bank.
Im Mai 2022 hatte Lindner für die BBBank ein etwa drei Minuten langes Videogrußwort aufgenommen. Ein gutes Jahr vorher hatte er von eben dieser Bank einen privaten Kredit erhalten. Dieser Vorgang führte zu viel Kritik, Lindner wurde Korruption vorgeworfen und die Staatsanwaltschaft nahm Vorermittlungen auf, die allerdings wieder eingestellt wurden.
Nun hatte sich das VG in Berlin mit diesen Ereignissen zu befassen. Der Redakteur einer deutschen Tageszeitung hatte Lindners Ministerium, dem BMF, neun Fragen rund um das Videogrußwort und die privaten Verbindungen Lindners zu der BBBank vorgelegt. Aus der Pressefreiheit ergebe sich ein Anspruch auf die Beantwortung dieser Fragen, argumentierte er vor dem VG, nachdem er vom Ministerium keine Antworten erhalten hatte.
Dieser Argumentation folgte das VG zumindest im Hinblick auf vier der neun Fragen. Lindner müsse beantworten, ob er die Aufnahme seines privaten Kredits den Mitarbeiter:innen, die für die Produktion des Grußworts zuständig waren, offen gelegt hat. Auch Informationen zu Grußworten für private Unternehmen, insbesondere im April und Mai 2022, müssten im Rahmen dieser Fragen mitgeteilt werden. Schutzwürdige Interessen der privaten Unternehmen stünden der Beantwortung dieser Fragen auch nicht entgegen, da die Unternehmen mit Anfragen rechnen müssten, wenn sie bekannte Personen aus der Politik für ein Grußwort engagieren.
Fragen zu privaten Geschäftsbeziehungen Lindners muss das BMF laut VG aber nicht beantworten, da diese eben nicht dienstlich, sondern privat geprägt seien. Das Gericht stellt klar: "Allein der Umstand, dass ein Minister in dieser Funktion möglicherweise ministerielle Grußworte für private Unternehmen erstellt hat, mit denen ihn eine private Geschäftsbeziehung verbindet oder verbunden hat, rechtfertige nicht die Annahme, er habe seine privaten Belange mit dienstlichem Handeln verquickt."
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
ast/LTO-Redaktion
Nach Videogrußwort für Bank, die Lindner Kredit gegeben hat: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52136 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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