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Auf Eilantrag des Nabu: VG Berlin stoppt pri­vaten Ein­satz von Streu­salz

04.02.2026

Eine Person mit Fahrrad auf einem mit Schnee bedecktem Radweg und eine Tram, aufgenommen während starken Schneefalls in Berlin

Die Hauptstadt leidet seit Wochen unter Schnee und Glättechaos. Foto: picture alliance / picture alliance / dpa | Robert Schlesinger

Nach Wetterchaos und politischen Kapriolen sollte Salz dabei helfen, eisglatte Gehwege in Berlin sicherer zu machen. Doch Naturschützer ziehen vor Gericht. Mit Erfolg.

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Der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung der Glätte ist in Berlin ab sofort wieder verboten. Das setzte der Naturschutzbund Nabu vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin durch (Beschl. v. 03.02.2026 – VG 1 L 49/26). Er wehrte sich erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. 

Erlaubnis nach Kritik an Glättechaos

Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist die Verwendung von sogenannten Auftaumitteln zur Bekämpfung der Winterglätte eigentlich aus Umweltgründen verboten. Nach heftiger Kritik am tagelangen Glättechaos in der Hauptstadt hatte Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) Ende Januar den Einsatz von Mitteln wie Streusalz per sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung jedoch ausnahmsweise erlaubt. Die Genehmigung sollte zunächst bis zum 14. Februar gelten. 

Laut Pressemitteilung des VG begründete die Senatsverwaltung die Verfügung mit einer akuten Notlage infolge “gegenwärtiger, außergewöhnlicher und flächendeckender extremer Glätte”. Hiergegen wandte sich der Berliner Landesverband des NABU als anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit seinem Eilantrag.

NABU fürchtete gefährlichen Präzedenzfall

Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen, erklärte Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow. “Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.”

Die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an. Die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich, teilte das Gericht mit. Eine behördliche Befreiungsmöglichkeit sehe das StrReinG allerdings nicht vor. 

Außerdem habe die Senatsverwaltung es versäumt, die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung schriftlich zu begründen. Eine Nachholung der Begründung komme nicht in Betracht. 

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erhoben werden. 

Berliner Politik reagiert gemischt

Trotzdem verteidigte die Verkehrs- und Umweltsenatorin ihre Entscheidung. “Die Situation im öffentlichen Raum zum Zeitpunkt der Verfügung, die Auslastung der Rettungsdienste sowie medizinischen Einrichtungen, machte eine verantwortungsvolle Entscheidung spätestens am Freitag unabdingbar”, erklärte die CDU-Politikerin.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) drängte nach der Gerichtsentscheidung auf eine schnelle Gesetzesänderung. “Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass wir dringend eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes brauchen, um bei extremen Wetterbedingungen in Berlin wirksam und schnell gegen Eisglätte vorgehen zu können", teilte der CDU-Politiker mit. “Es geht um die Sicherheit und die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner.” Wegner betonte, er habe von Anfang an auf die rechtliche Unsicherheit der Allgemeinverfügung hingewiesen und auf eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes gedrängt. 

Die notwendige Gesetzesänderung wurde von den Koalitionspartnern CDU und SPD nun in das Parlament eingebracht. Sie dürfte jedoch frühestens in einem Monat in Kraft treten. 

Einige Politiker kritisierten den Beschluss. “Dass das körperliche Wohl - nach unzähligen Verletzten in der Bundeshauptstadt - hintansteht, ist verrückt”, postete FDP-Chef Christian Dürr auf X. Berlins AfD-Fraktionschefin Kristin Brinker erklärte, alte Leute dürften sich nach Ansicht des Gerichts “den Hals brechen”, weil die Gesundheit von Bäumen wichtiger sei als ihre. Grüne und Linke werteten die Entscheidung als weiteren Beleg für ein Versagen des schwarz-roten Senats im Winterchaos. 

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Berliner Stadtreinigung darf Streusalz unverändert einsetzen

Auf Gehwegen oder Plätzen fällt Schneeräumen und Streuen in die Verantwortung der Eigentümer. Offenbar kommen jedoch viele der Verpflichtung nicht nach. Und die zwölf Berliner Bezirke sind bei der Durchsetzung der Regeln überfordert. Berliner Medien berichten von zahlreichen Glatteis-Unfällen, überlasteten Notaufnahmen und davon, dass sich viele Menschen kaum vor die Tür trauen, zumal gerade neuer Schnee fiel. Auch als es kurzfristig erlaubt war, hatte offenbar nicht jeder Hausbesitzer gleich Speise- oder das ebenfalls von der Verkehrsverwaltung empfohlene Geschirrspülersalz gestreut. Eigentlich sollte ein “Gemeinsam gegen Glätte”-Einsatz folgen, um dei Gehwege frei zu bekommen, doch die BSR muss sich nun erstmal um die Räumung der Straßen kümmern. Sie darf dabei ganz legal auch Tausalz einsetzen. 

NABU warnt vor Schäden

Auf der anderen Seite warnt der Nabu in einer Pressemitteilung vor den Gefahren von Tausalz. Streusalz gelange über den Boden in Pflanzen, störe deren Nährstoffhaushalt und verursache oft zeitverzögert Schäden, etwa an Straßenbäumen. Zudem trage es zur Versalzung des Grundwassers bei und verursache erhebliche Folgekosten durch Korrosionsschäden an Infrastruktur und Fahrzeugen. 

Unterdessen droht in Berlin neues Chaos. Wetterdienste sagen für die Region am Donnerstag neuen Schnee und womöglich auch Eisregen voraus.

dpa/ep/LTO-Redaktion

Mit aktuellen Informationen ergänzt um 17:26 Uhr

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Auf Eilantrag des Nabu: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59228 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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