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VG Berlin bestätigt Polizeimaßnahme bei Demonstration: Video­über­wa­chung am Bahnhof aus Sicher­heits­gründen zulässig

19.09.2022

Der S-Bahnhof Grunewald

Am 1. Mai 2019 hatte die Polizei wegen einer angekündigten Demo Videoüberwachung genutzt - und zwar zu Recht, wie das VG Berlin nun feststellte. Foto: ArTo/stock.adobe.com

Vor drei Jahren filmte die Polizei während einer Demo am S-Bahnhof Grunewald. Das sei rechtmäßig gewesen, so das VG Berlin nun, denn es habe ähnliches Gefahrenpotenzial wie beim damaligen Loveparade-Unglück in Duisburg bestanden.

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Die Videoüberwachung am S-Bahnhof Grunewald im Zusammenhang mit den Demonstrationen anlässlich des 1. Mai in Berlin vor drei Jahren ist rechtmäßig gewesen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG) entschieden, wie es am Montag mitteilte (Urt. v. 22.08.2022, Az. VG 1 K 405/20). Damit blieb die Klage von Veranstaltern einer Versammlung erfolglos, die am S-Bahnhof im Berliner Villenviertel Grunewald startete und endete.

Ziel der Videoaufzeichnung sei die Sicherheit am beengten Bahnhof gewesen, hieß es seitens des Gericht. Die Bundespolizei habe - auch mit Blick auf Erfahrungen aus dem Vorjahr - rechtzeitig erkennen wollen, ob eine Überfüllung des Bahnsteigs und des Personentunnels drohe.

Eine dem § 27 Bundespolizeigesetz entsprechende Gefahr, die den Kameraeinsatz erlaubt, bestand aus Sicht des Gerichts angesichts der engen räumlichen Situation am S-Bahnhof und der Vielzahl von Menschen, die zu erwarten gewesen seien. Die zuständige 1. Kammer verwies dabei auch auf die Erfahrungen bei der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010, wo es zu einer Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten Verletzten gekommen war. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Polizei.

Einen ungerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sah die Kammer auch nicht. Die Videoüberwachung sei auf Bahnsteigen, Treppenabgängen und im Empfangsbereich - nicht aber auf dem Bahnhofsvorplatz - erfolgt. Es sei mit mehreren Schildern auf die Kameras hingewiesen worden. Am 15. Mai 2019 seien die Aufzeichnungen schließlich von der Polizei gelöscht worden, so das Gericht.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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VG Berlin bestätigt Polizeimaßnahme bei Demonstration: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49662 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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