VG Berlin legt Visums-Frage an EuGH vor: Darf eine Ira­ni­sche Phy­si­kerin in Deut­sch­land stu­dieren?

22.10.2015

Darf einer iranische Physikstudentin ein Studentenvisum verweigert werden, weil sie das in Deutschland erlangte Wissen missbräuchlich verwenden könnte? Mit diese Frage muss sich nun der EuGH befassen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll klären, welche Grenzen das europäische Recht den Mitgliedstaaten bei der Prüfung setzt, ob von einem drittstaatsangehörigen Studierenden eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit ausgeht. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin legte dem Gericht entsprechende Fragen vor (Beschl. 10.10.2015, Az. VG 19 K 355.13 V).

Im Verfahren vor dem VG geht es um eine iranische Hochschulabsolventin. Ihren Abschluss hat sie im Iran an einer auf Technik, Ingenieurswissenschaften und Physik spezialisierten Universität in Teheran erworben. Zur Aufnahme eines Promotionsstudiums an einer deutschen technischen Universität begehrt sie ein Visum. Ihr Forschungsvorhaben im Bereich IT-Sicherheit wird von der deutschen Hochschule mit einem Promotionsstipendium gefördert.

Die Deutsche Botschaft in Teheran lehnte den Antrag ab. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Klägerin ihr in Deutschland in einem kritischen Forschungsbereich erworbenes Wissen missbräuchlich verwende, etwa für militärische, nachrichtendienstliche oder repressive Zwecke. Die iranische Universität werde als regimenah angesehen.

Das VG hat dagegen Zweifel, ob die Bundesrepublik Deutschland die Studentin aus diesen Gründen als eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit im Sinne der sog. Europäischen Studentenrichtlinie (Rli. 2004/114/EG) betrachten darf. Daneben fragen die Richter, ob den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten europarechtlich möglicherweise ein Beurteilungsspielraum zusteht, sodass die Gefahreinschätzung gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar wäre. Falls dem so sei, fragt das VG nach den rechtlichen Grenzen der Behörden bei der Einschätzung, ob von einem drittstaatangehörigen Studenten eine Gefahr ausgeht oder nicht.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin legt Visums-Frage an EuGH vor: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17308 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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