Druckversion
Dienstag, 16.06.2026, 13:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg10k207-16-diesel-fahrverbote-berlin-duh-klage-elf-streckenabschnitte
Fenster schließen
Artikel drucken
31403

VG Berlin beschränkt Straßennutzung ab 2019: Diesel-Fahr­ver­bote in der Haupt­stadt

09.10.2018

Fahrverbote für Diesel gibt es bald auch in der Hauptstadt

© arianarama - stock.adobe.com

Das VG Berlin hat Diesel-Fahrverbote für die Hauptstadt vorgeschrieben. Damit reagieren die Richter auf die in ihren Augen unzureichenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Die Berufung ist zugelassen, aber weitere Gerichte dürften folgen. 

Anzeige

Auf elf Berliner Straßen darf voraussichtlich ab Sommer 2019 kein Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 oder schlechter mehr verkehren. Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) gab am Dienstagnachmittag einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt, die Fahrverbote gefordert hatte (Urt. v. 09.10.2018, Az. VG 10 K 207.16). Betroffen sind vorerst elf Streckenabschnitte.

Dabei handelt es sich um Abschnitte an der Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und Leonorenstraße. Für diese Stellen ist das Land Berlin nach dem Urteil des VG nun definitiv verpflichtet, in seinem Luftreinhalteplan Fahrverbote nachzutragen und zwar bis spätestens 31. März 2019. Anschließend hat man zwei bis drei Monate Zeit, um diese umzusetzen. In Kraft treten werden Fahrverbote damit bis Ende Juni 2019.

Der derzeit gültige Luftreinhalteplan 2011 bis 2017 und das Berliner Konzept zur Luftreinhaltung sähen "keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung des gemittelten Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxide von 40 µg/m3" vor, befand die 10. Kammer des VG. Damit ist Berlin die nächste deutsche Metropole, in der künftig Diesel-Fahrverbote gelten werden. Erst im September hatte das VG Wiesbaden dies auch für Frankfurt verfügt.

Weitergehende Fahrverbote denkbar

Und bei den nun vorgeschriebenen Fahrverboten muss es nicht bleiben: Das Gericht gab der Hauptstadt außerdem auf, für weitere 15 Km Strecke (insgesamt 117 Straßenabschnitte) zu prüfen, ob Fahrverbote für Diesel zur Erreichung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte erforderlich sind.

Im Hinblick auf die Frist zum Erlass des um die Fahrverbote und ggf. andere Maßnahmen aktualisierten Luftreinhalteplans bis 31. März 2019 war das Gericht zu einem Kompromiss gezwungen. Zwar wäre es wünschenswert, wenn schon früher Maßnahmen ergriffen würden, betonte die Kammer. Gleichwohl schreibe das Gesetz bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, weshalb ein früherer Zeitpunkt unrealistisch sei.

Der Umweltverband DUH hatte ursprünglich die Einführung von Fahrverboten in der gesamten Berliner Umweltzone gefordert, diese Forderung aber auf Hinweis der Kammer wieder zurückgenommen. Der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke betonte bei der Verkündung, ein Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei nicht zwingend erforderlich, denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten.

BVerwG hat Fahrverbote gebilligt

Im Februar dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Fahrverbote für Diesel im Zweifel eine zulässige Maßnahme zur Luftreinhaltung in besonders belasteten Stadtgebieten sein können. Diesel gelten als eine der Hauptquellen für Luftverschmutzung in deutschen Innenstädten. Auch diese Entscheidung ging auf Klagen der DUH zurück.

Nachdem das Umweltbundesamt und Umweltverbände in Messungen für Diesel-PKWs mit der Abgasnorm Euro 6 gezeigt hatten, dass sie im realen Fahrbetrieb den Emissionsgrenzwert der Fahrzeugemissionen-Verordnung (VO Nr. 715/2007/EG) für Stickstoffoxid von 80 mg/km um das Fünffache, manchmal gar um das 24-Fache überschreiten, hatten die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf 2017 auf Betreiben der DUH die Fortschreibung von Luftreinhalteplänen um Fahrtverbote angeordnet. Dagegen zogen die Städte vor das BVerwG, wo sie unterlagen. Dass es keine bundesrechtliche Grundlage für Fahrverbote in deutschen Innenstädten gebe, sei unschädlich, urteilten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig damals. Dass bislang trotz Ermahnung durch die EU-Kommission keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen worden seien, um in Deutschland für sauberere Luft zu sorgen, verletze Europarecht. Dann könne man sich nicht mehr auf eine fehlende nationalrechtliche Grundlage berufen.

In diesem Kontext ist nun auch die Entscheidung des VG Berlin zu verstehen, die die Politik weiter unter Druck setzen dürfte. Die große Koalition hatte sich nach langem Ringen in der vergangenen Woche auf neue Maßnahmen geeinigt, um Fahrverbote zu verhindern. Neue Kaufanreize sowie technische Nachrüstungen zielen auf 14 besonders belastete Städte wie München und Stuttgart. Vor allem bei den Nachrüstungen sind aber noch viele Fragen offen.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vor dem VG Berlin vertrat, hat das Gericht mit seinem Urteil bestätigt, "dass es nicht auf einen durchschnittlichen Wert ankommt, sondern dass der Grenzwert an jeder Stelle in der Stadt eingehalten werden muss. Jeder Anwohner kann das jetzt vom Senat für sein Haus verlangen." Der Berliner Senat müsse künftig nachweisen, "dass er mit streckenbezogenen Fahrverboten und den damit einhergehenden Ausweichverkehren das Problem der Luftbelastung in den Griff bekommt. Gelingt das bis Ende März 2019 nicht, wird der Senat um ein zonales Fahrverbot nicht herumkommen."

Anzeige

Weitere Städte dürften folgen

Der Streit um die Fahrverbote könnte in Berlin damit auch abseits des Parlaments noch weiter gehen: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das VG die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zu.

Dennis Kümmel, Rechtsanwalt in der Frankfurter Niederlassung der Kanzlei FPS und u. a. tätig im Umwelt- und Verwaltungsrecht sieht aber auch künftig wenig Chancen für die Kommunen, sich gegen Fahrverbote zu wehren: "Die Entscheidung aus Berlin war nur folgerichtig, denn die Vorgaben des BVerwG standen ja schon fest." Er geht deshalb davon aus, dass in absehbarer Zeit weitere Fahrverbote in deutschen Innenstädten folgen könnten, z. B. Darmstadt und Offenbach, wo ebenfalls Klagen der DUH anhängig sind - bei der gleichen Kammer, die schon die Fahrverbote für Frankfurt anordnete.

Auch das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket werde daran wenig ändern: "Die Grenzwerte gibt es ja schon seit Jahren. Mittel- bis langfristig können die Maßnahmen vielleicht etwas bewirken, aber kurzfristig werden sie keine weiteren Fahrverbote verhindern können."

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin beschränkt Straßennutzung ab 2019: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31403 (abgerufen am: 16.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Umweltrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Abgasaffäre
    • Auto
    • Fahrverbot
    • Straßenverkehr
    • Umweltschutz
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
Ein Traktor versprüht Flüssigkeiten auf einem Feld 11.06.2026
Umweltschutz

Bund scheitert mit Verfassungsbeschwerde:

BVerfG hält sich im Streit um Pes­ti­zide raus

Ungewöhnliche Konstellation: Eine Bundesbehörde erhebt eine Verfassungsbeschwerde, weil sie die Verwaltungsgerichte zu einer Vorlage an den EuGH zwingen will. Doch sie scheitert, denn Karlsruhe mischt sich in den jahrelangen Streit nicht ein.

Artikel lesen
Plakate der Ultras, Fans, Fanblock, Proteste fordern Erhalt des Geissbockheims 05.06.2026
Fußball

OVG Münster muss erneut entscheiden:

Umwelt­schützer und 1. FC Köln ringen um Trai­nings­zen­trum

Das OVG Münster muss sich erneut mit dem Streit um das Fußball-Trainingszentrum des 1. FC Köln beschäftigen. Nach einer Entscheidung des BVerwG hat der "Effzeh" nun gute juristische Chancen, das Verfahren für sich zu entscheiden.

Artikel lesen
Ein Abschleppwagen transportiert einen weißen SUV auf einem Feldweg, symbolisch für den teuren Unfall des Hybridfahrzeugs. 04.06.2026
Auto

LG Koblenz zu Unfall-Hybrid:

Abge­sch­leppt auf 38.000 Euro teuren "Park­platz"?

Nach einem Unfall stellte ein Abschleppdienst ein Hybridfahrzeug wegen Brandgefahr auf einen Quarantänestellplatz und verlangte später mehr als 38.000 Euro Standgeld extra. Das LG Koblenz hielt nur einen Bruchteil davon für berechtigt.

Artikel lesen
Audi A4 02.06.2026
Autokauf

LG Köln zu Hinweisen beim Gebrauchtwagenverkauf:

"Nicht nachla­ckie­rungs­frei und nicht unfall­frei" reicht nicht

Rund 25.000 Euro zahlte eine Frau für einen gebrauchten Audi A4. Das Auto hatte aber massive Vorschäden. Warum Hinweise des Verkäufers nicht ausreichend waren, klärte nun das LG Köln.

Artikel lesen
Ein Auto vor einer Schranke in einem Parkhaus 02.06.2026
Alkohol im Straßenverkehr

BayObLG zum öffentlichen Verkehrsraum:

Trun­ken­heits­fahrt ist auch im Park­haus strafbar

Mit fast zwei Promille wollte ein Mann aus einem Parkhaus herausfahren. Er kam aber nicht weit, weil eine Mitarbeiterin die Schranke sperrte. Strafbar ist das trotzdem, denn er fuhr im öffentlichen Straßenverkehr, so das BayObLG.

Artikel lesen
Die brennende "Felicity Ace" 27.05.2026
Schadensersatz

Untergang von rund 4.000 Fahrzeugen:

Por­sche muss nach Schiffs­un­ter­gang nicht zahlen

Rund 4.000 Autos waren an Bord der "Felicity Ace", als diese in Brand geriet und sank. Mögliche Ursache: die Batterie in einem Porsche-Modell. Da das nicht zu beweisen war, gibt es die geforderten 30 Millionen Euro von Porsche nicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Bau­recht in Voll- oder Teil­zeit,...

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von ARVANTAGE
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht

ARVANTAGE, Ber­lin

Logo von ARQIS
Rechts­an­walt (m/w/d) HR.Law

ARQIS, Düs­sel­dorf

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on ab so­fort

Latham & Watkins LLP, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­che Mit­ar­beit für den Be­reich Me­di­en- und...

CMS, Köln

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) für Ar­beits­recht

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Neue oder alte Grundsicherung? SGB II Einkommens- und Vermögensschutz 2026

16.06.2026

Logo von Schweitzer Fachinformationen
8. Schweitzer Zukunftsforum – Legal Tech

16.06.2026

Controlling im Notariat – Der Weg zur wirtschaftlichen Unternehmensführung

16.06.2026

Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

16.06.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Digitale Souveränität: Hype oder Paradigmenwechsel?

17.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH