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Erste Entscheidung eines deutschen Gerichts: Familie eines IS-Kämp­fers muss zurück­ge­holt werden

11.07.2019

Flüchtlingscamp

© radekprocyk - stock.adobe.com

Die Familie eines IS-Kämpfers muss zurück nach Deutschland geholt werden. Die Verhältnisse in dem Camp, in dem die Familie lebt, seien so katastrophal, dass das Leben der Kinder akut gefährdet sei, so das VG Berlin.

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Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass die Familie eines IS-Kämpfers nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Zwar müsse das Auswärtige Amt zunächst eine Identitätsüberprüfung vornehmen, ob es sich bei der Familie tatsächlich um diejenige handelt, die den Antrag auf Rückführung nach Deutschland gestellt hat. Bei einem positiven Bescheid sei das Auswärtige Amt aber verpflichtet, die deutsche Mutter und ihre drei minderjährigen Kinder zurückzuholen, so das Verwaltungsgericht Berlin (VG) (Beschl. v. 10.07.2019, Az. VG 34 L 245/19).

Zuerst hatten NDR/WDR und Süddeutsche Zeitung über den Beschluss berichtet.

Die Familie war nach Syrien ausgereist und in dem Flüchtlingslager al-Haul untergekommen. Mit einem Antrag an das Auswärtige Amt forderte die Mutter die Behörde dann aber auf, die Familie wieder zurück nach Deutschland zu holen. Das Auswärtige Amt weigerte sich jedoch und der Fall gelangte zum VG. Dort entschied das Gericht nun zugunsten der Familie und ordnete die Rückführung an.

Die staatliche Schutzpflicht, die Familie zurückzuholen entspringe unmittelbar aus der Verfassung, wie das Gericht gegenüber LTO erläuterte. Denn die Verhältnisse in dem Flüchtlingslager seien so katastrophal, dass insbesondere das Leben der Kinder akut gefährdet sei. Zwar erkenne das Gericht den großen Ermessenspielraum an, der dem Auswärtigen Amt bei solchen Entscheidungen grundsätzlich eingeräumt werden müsse. In diesem Fall sehe das Gericht aber "keine Alternative" als die Rückführung der Familie. Für ein Ermessen der Behörde gäbe es deshalb keinen Raum, so das Gericht gegenüber LTO.

Dem Gericht ging es bei der Entscheidung in erster Linie um die Kinder. Die Trennung von ihrer Mutter sei aber nicht zumutbar gewesen, weshalb das Gericht die gesamte Familie in die Entscheidung einbezog.

Es ist die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts, in dem die Rückführung von Angehörigen eines IS-Kämpfers angeordnet wird. Beim selben Gericht ist zur Zeit die Frage anhängig, ob Deutschland auch die IS-Kämpfer selbst zurückholen muss.

tik/LTO-Redaktion

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Erste Entscheidung eines deutschen Gerichts: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36459 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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