Das Berliner VG hat gerügt, dass die Gleichstellungsbeauftragte im Bundesfrauenministerium unter Kristina Schröder (CDU) nur unzureichend an der Besetzung dreier herausgehobener Positionen beteiligt wurde. Alle drei Stellen gingen an Männer. Diese Praxis sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Gericht am Donnerstag.
Das Ministerium habe in den drei Fällen das Bundesgleichstellungsgesetz missachtet. Damit wurde mehreren Klagen der Gleichstellungsbeauftragten stattgegeben (Urt. v. 08.05.2014, Az. VG 5 K 50.12 u.a.). Konkret ging es um die Posten des Pressesprechers, des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie eines beamteten Staatssekretärs.
Die Entscheidungen wurden laut Gericht der Gleichstellungsbeauftragten Kristin Rose-Möhring entweder gar nicht oder erst kurz vor der Besetzung mitgeteilt. Ihre Einsprüche waren zunächst ebenso wie außergerichtliche Einigungsverfahren gescheitert.
Gericht fürchtet Wiederholungsgefahr
Die Klagen seien entgegen der Ansicht des Ministeriums zulässig. Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sehe Klagen der vorliegenden Art ausdrücklich als besonders ausgestalteten Organstreit vor.
Ungeachtet des Wechsels an der Spitze des Ressorts - inzwischen ist Manuela Schwesig (SPD) Frauenministerin - sah das Berliner Verwaltungsgericht (VG) eine Wiederholungsgefahr. In zentralen Fragen der Besetzungspraxis gebe es weiterhin Uneinigkeit mit der Gleichstellungsbeauftragten.
Das Gesetz sehe umfassende Beteiligungsrechte vor, um Weichenstellungen im Vorfeld beeinflussen zu können. Diese Rechte gelten laut Gericht auch, wenn Spitzenpositionen wie die von politischen Beamten vergeben werden.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg beantragt werden.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Berlin rügt Missachtung von Gleichstellungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11919 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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