VG Berlin zu Polizisten: Kein Sonderurlaub für Referendariat

09.01.2014

Wer neben seiner Tätigkeit als Polizeibeamter Jura studiert, kann keinen Sonderurlaub für sein Referendariat verlangen - jedenfalls nicht in Berlin. Das zeigt ein Urteil des VG, welches am Donnerstag bekannt wurde. Ein "wichtiger Grund" sei die praktische Juristenausbildung nicht.

Ein Polizist aus Berlin hat keinen Anspruch darauf, dass der Dienstherr ihm für die Dauer seines Referendariats Sonderurlaub gewährt und seinen Beamtenstatus so lange aufrecht erhält. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden. Für einen derart langen Urlaub müsse vielmehr eine Ausnahmesituation gegeben sein, die sich als "wirkliche Zwangslage" darstelle, so das Gericht (Urt. v. 04.12.2013, Az. VG 7 K 647.12).

Somit wird sich der klagende Polizeibeamte entscheiden müssen: Polizeiberuf oder Referendariat. Der Polizeipräsident hatte ihm eine Freistellung von 25 Monaten verwehrt, obwohl der Beamte nicht auf Besoldung bestanden hatte. Man war der Ansicht, er könne den juristischen Vorbereitungsdienst auch nach einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ableisten.

Unterstützung erhielt die Behörde nun von Seiten des Gerichts. Die privaten Belange des Polizisten seien nicht gewichtig und schutzwürdig genug. Es überwiege das öffentliche Interesse daran, dass Beamte vollen Dienst leisteten. Aus rein rechtlicher Sicht sei es auch nicht zu beanstanden, dass der Dienstherr deutlich gemacht habe, kein Interesse an einer Rückkehr des Klägers mit dann höheren Qualifikation zu haben.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu Polizisten: Kein Sonderurlaub für Referendariat . In: Legal Tribune Online, 09.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10613/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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