VG Berlin zu Fachobergerichten: Berliner dürfen weniger verdienen als Brandenburger

21.11.2014

Die Berliner und Brandenburger haben aus juristischer Sicht vor allem eines gemeinsam: Sie teilen sich vier Fachobergerichte. Zwei davon haben ihren Sitz in Brandenburg. Die dort tätigen Richter erhalten eine höhere Besoldung als die Kollegen in der Hauptstadt. Ein Richter des gemeinsamen OVG mit Sitz in Berlin hat nun hiergegen geklagt, jedoch keinen Erfolg gehabt.

Richter an den vier gemeinsamen Gerichten der Länder Berlin und Brandenburg dürfen unterschiedlich besoldet werden. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Urt. v. 20.11.2014, Az. VG 28 K. 232.13).

Damit kann es dabei bleiben, dass die Juristen am Oberverwaltungsgericht (OVG) und am Landesarbeitsgericht (LAG), die beide ihren Sitz in Berlin haben, weniger verdienen, als die Kollegen am Landessozialgericht (LSG) und am Finanzgericht (FG). Letztere sind in Brandenburg angesiedelt. Nach dem gemeinsamen Staatsvertrag über die Errichtung der gemeinsamen Fachobergerichte werden für die dort tätigen Richter die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes angewendet. Das gilt auch für die Regelungen zur Besoldung. Die fällt in Brandenburg allerdings etwas großzügiger aus.

Der klagende Richter, dessen Besoldung sich nach Berliner Recht richtet, erhält somit monatlich etwa 250 Euro weniger als ein brandenburgischer Kollege in vergleichbarer Position.

Seine Klage wies das VG aber dennoch ab. Nach der Entscheidung sind die Regelungen im Staatsvertrag mit höherrangigem Recht vereinbar. Der Gerichtssitz sei ein sachlicher Anknüpfungspunkt, so das VG. Es hatte zudem Zweifel daran, ob sich aus dem Staatsvertrag überhaupt ein subjektives Recht für den Berliner Kollegen herleiten lasse. Der Staatsvertrag verpflichte die Länder nicht, einheitliche Vorschriften zu erlassen. Das gelte auch für das Besoldungsrecht, so das VG. Nachdem der Bundesgesetzgeber den Grundsatz bundeseinheitlicher Besoldung aufgegeben habe, dürften die Bundesländer ihre Bediensteten auch unterschiedlich besolden, hieß es.

Berliner Richter müssen daher mit weniger auskommen. Interessant dürfte es aber werden, wenn der klagende Richter die ihm eröffnete Möglichkeit der Berufung wahrnimmt. Denn dann müsste das OVG Berlin-Brandenburg entscheiden - über die Klage eines Richters aus den eigenen Reihen und damit auch über die eigene Besoldung.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu Fachobergerichten: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13879 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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