VG Berlin zu "Körperwelten": Geplante Dauerausstellung darf stattfinden

19.12.2014

Für die Ausstellung plastinierter menschlicher Körper bedarf es keiner Genehmigung nach dem Bestattungsgesetz. Diese Entscheidung hat das VG Berlin am Freitag bekanntgegeben. Demnach darf die Dauerausstellung "Körperwelten Museum Berlin" wohl wie geplant ab Januar 2015 im Gebäude des Fernsehturms am Alexanderplatz stattfinden.

Für die Ausstellung von plastinierten menschlichen Körpern und Körperteilen sei keine vorherige Genehmigung nach dem Bestattungsgesetz Berlin (BestG) erforderlich, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin bereits am Dienstag (Urt. v. 16.12.2014, Az. VG 21 K 346.14).

Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte die Ausstellung zuvor verboten, weil die seiner Ansicht nach erforderliche Genehmigung nach dem BestG fehlte. Auf eine Klage des Veranstalters hin verneinte das VG jedoch bereits die Anwendbarkeit des BestG und hob die Verfügung wieder auf. Die geplante Ausstellung "Körperwelten Museum Berlin" kann damit stattfinden.

Auch wenn die Plastinate nach dem Wortlaut des Gesetzes immer noch Leichen seien, habe der Gesetzgeber solche plastinierten Leichen nicht mit erfassen wollen, so die Begründung der Richter. Das Berliner Gesetz ziele auf die schnelle Bestattung Verstorbener ab. Plastinate würden jedoch nicht verwesen und könnten damit auch nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Eine Feuerbestattung scheide ebenfalls aus, weil sie in den derzeit bestehenden Krematorien nicht eingeäschert werden könnten. Da die konservierten Körper somit einer Bestattung weder zugänglich noch hierfür vorgesehen sind, sei das Bestattungsgesetz gar nicht einschlägig. 

Die Ausstellung von Plastinaten entspreche vielmehr den seit jeher existierenden öffentlichen Sammlungen anatomischer Präparate, deren Bestattung der Gesetzgeber ebenfalls nicht miterfassen habe wollen, so die 21. Kammer des VG. Die Ausstellung unterliege daher nur dem allgemeinen Ordnungsrecht. Die Behörde könnte daher nur bei einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung einschreiten. Einen solchen Verstoß hätten andere Gerichte nur bei einzelnen Ausstellungsstücken wie dem Objekt "Schwebender Akt" angenommen.

Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache jedoch die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin zu "Körperwelten": Geplante Dauerausstellung darf stattfinden . In: Legal Tribune Online, 19.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14168/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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